bei uns veröffentlicht am 18.02.2019
Tenor
1. Die Eröffnung des Hauptverfahrens hinsichtlich Ziffer 1. der Anklageschrift vom 20.12.2018 wird aus tatsächlichen Gründen abgelehnt.
2. Die insoweit ausscheidbaren Kosten des Verfahrens notwendigen Auslagen des Angeschu