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§ 36Amtlich · § 5 UrhG

Strafantrag

Zeitreise: 23.10.2024‹ § 35§ 37 ›

Ist in den Fällen der §§ 34 und 35 durch die Tat ein Angehöriger (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs) verletzt, so wird sie nur auf Antrag verfolgt.

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