Wirtschaftsstrafgesetz 1954 - WiStrG 1954 | § 16 Verweisungen

Wirtschaftsstrafgesetz 1954 - WiStrG 1954 | § 16 Verweisungen
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Verweisen Vorschriften der in § 3 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art auf die Straf- und Bußgeldvorschriften dieses Gesetzes in der vor dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung, auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des Wirtschaftsstrafgesetzes in der früher geltenden Fassung, auf dessen § 18 oder auf eine nach § 102 des genannten Gesetzes außer Kraft getretene Vorschrift, so gelten solche Verweisungen als ausdrückliche Verweisungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1. Das gleiche gilt, wenn in Vorschriften der in § 3 Abs. 1 Satz 1 bezeichneten Art auf die Straf- und Bußgeldvorschriften des Getreidegesetzes, des Milch- und Fettgesetzes sowie des Zuckergesetzes in der vor dem 1. Januar 1975 geltenden Fassung verwiesen wird. Soweit eine Verweisung nach § 104 Abs. 3 des Wirtschaftsstrafgesetzes in der früher geltenden Fassung nicht erforderlich war, bestimmt sich die Ahndung der Zuwiderhandlungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1, ohne daß es einer Verweisung bedarf.

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(1) Ordnungswidrig handelt, wer in anderen als den in den §§ 1, 2 bezeichneten Fällen vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über 1. Preise, Preisspannen, Zuschläge oder Abschläge,2. Preisangaben,3. Zahlungs- oder Lieferungsbedingungen od
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(1) Ordnungswidrig handelt, wer in anderen als den in den §§ 1, 2 bezeichneten Fällen vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über 1. Preise, Preisspannen, Zuschläge oder Abschläge,2. Preisangaben,3. Zahlungs- oder Lieferungsbedingungen od
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published on 26/02/2019 00:00

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens sowie des Revisionsverfahrens 8 C 2.15 zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf
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(1) Ordnungswidrig handelt, wer in anderen als den in den §§ 1, 2 bezeichneten Fällen vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsvorschrift über 1. Preise, Preisspannen, Zuschläge oder Abschläge,2. Preisangaben,3. Zahlungs- oder Lieferungsbedingungen oder4. andere...