Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG | § 6 Rechtsweg

(1) Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Verwaltungsgerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision nach § 135 in Verbindung mit § 133 der Verwaltungsgerichtsordnung und die Beschwerde gegen Beschlüsse über den Rechtsweg nach § 17a Abs. 2 und 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Auf die Beschwerde gegen die Beschlüsse über den Rechtsweg findet § 17a Abs. 4 Satz 4 bis 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechende Anwendung.

(2) Örtlich zuständig bei Entscheidungen der Behörden des Bundes, auf die die Zuständigkeit nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 gemäß § 7 Abs. 6 übertragen worden ist, ist das Verwaltungsgericht Berlin.

(3) Gerichtskosten werden in Verfahren nach diesem Gesetz nicht erhoben. Der Gegenstandswert beträgt unabhängig von der Zahl und dem Wert der jeweils betroffenen Vermögensgegenstände 5.000 Euro.

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zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO | § 133


(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen.

Gerichtsverfassungsgesetz - GVG | § 17a


(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Am
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG | § 1 Zuständigkeit


(1) Zur Feststellung, wer in welchem Umfang nach den Artikeln 21 und 22 des Einigungsvertrages, nach diesen Vorschriften in Verbindung mit dem Kommunalvermögensgesetz vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 660), das nach Anlage II Kapitel IV Abschnitt II

Vermögenszuordnungsgesetz - VZOG | § 7 Durchführungsvorschriften


(1) Das Vermögensgesetz sowie Leitungsrechte und die Führung von Leitungen für Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht zugeordnet werden können, bleiben unberührt. Bestehende Leitungen, die nicht zugeordnet sind, sind vorbehaltlich abweichender Best

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35 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Jan. 2007 - III ZR 104/06

bei uns veröffentlicht am 18.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 104/06 Verkündet am: 18. Januar 2007 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB § 839 Cb, Fe; D

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Jan. 2002 - III ZR 98/01

bei uns veröffentlicht am 17.01.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 98/01 Verkündet am: 17. Januar 2002 F r e i t a g, Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja EinigVtr Art.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Jan. 2004 - V ZR 205/03

bei uns veröffentlicht am 23.01.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 205/03 Verkündet am: 23. Januar 2004 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshof

Bundesgerichtshof Urteil, 22. Nov. 2002 - V ZR 96/02

bei uns veröffentlicht am 22.11.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/02 Verkündet am: 22. November 2002 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 15. Jan. 2009 - V ZB 166/08

bei uns veröffentlicht am 15.01.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 166/08 vom 15. Januar 2009 in dem Rechtsstreit Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat am 15. Januar 2009 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Krüger und die Richter Dr. Klein, Dr. Lemke, Dr. Schmidt-Räntsc

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Juli 2006 - V ZR 246/05

bei uns veröffentlicht am 07.07.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 246/05 Verkündet am: 7. Juli 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 23. März 2000 - III ZR 217/99

bei uns veröffentlicht am 23.03.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 217/99 Verkündet am: 23. März 2000 Freitag Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja -------------------

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juli 2003 - V ZR 275/02

bei uns veröffentlicht am 18.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 275/02 Verkündet am: 18. Juli 2003 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 10 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tatbestand 1 Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Klägerin) wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermöge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. März 2018 - 10 C 3/17

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Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Vermögenszuordnung von neun Flurstücken der Flur ... der Gemarkung S. (Flurstücke a, b, c, d, e, f, g, h und i) und von Mite

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 05. Feb. 2018 - 10 B 11/17

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Gründe 1 Der Antrag des Beigeladenen zu 2, die Kostenentscheidung im Beschluss des Senats vom 27. September 2017 zu berichtigen, kann keinen Erfolg haben. Gemäß § 118 Ab

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 25. Jan. 2018 - 8 A 681/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2018

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich als kommunale Gemeinde gegen den vermögensrechtlichen Zuordnungsbescheid der Beklagten vom 06.09.2016, mit welchem ihr diverse Flurstücke des sog. " F..." als Verwaltungsvermögen nach Art. 21 Abs. 2 Einigungsv

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Nov. 2017 - 8 B 11/17

bei uns veröffentlicht am 21.11.2017

Gründe 1 Die Klägerin begehrt als Insolvenzverwalterin für die H. GmbH & Co. KG, die durch Umwandlungen aus der H. OHG hervorgegangen ist, eine Entschädigung nach dem DD

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Nov. 2017 - 10 B 4/17

bei uns veröffentlicht am 14.11.2017

Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung von 19 Grundstücksteilflächen, die aus den Alt-Flurstücken a, b und

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 26. Okt. 2017 - 6 A 1082/16 HGW

bei uns veröffentlicht am 26.10.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläuf

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 26. Juni 2017 - 10 B 22/16

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Gründe 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Zuordnung von 21 in ihrem Gebiet belegenen, als Landwirtschafts- und teils auch als Verkehrsflächen ausgewiesenen Flurstücken

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2017 - 10 B 19/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Gründe 1 Die Beklagte veräußerte 1992 gestützt auf § 8 Abs. 1 des Vermögenszuordnungsgesetzes - VZOG - 661 135 m² Grundflächen an eine von ihr zur Entwicklung und Vermar

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Juni 2017 - 10 B 21/16, 10 B 21/16 (10 C 4/17)

bei uns veröffentlicht am 21.06.2017

Gründe 1 Die zulässige Beschwerde der Beklagten ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO wegen grundsätzlicher Bedeutung zuzulassen. Das Revisionsve

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 17. Mai 2017 - 8 C 19/16

bei uns veröffentlicht am 17.05.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt eine Entschädigung nach dem DDR-Entschädigungserfüllungsgesetz (DDR-EErfG) wegen mittelbarer Schädigung der Beteiligungen einer ausländ

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Dez. 2016 - 10 B 1/16

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Gründe 1 Die Klägerin begehrt, die Zwangsvollstreckung der Beklagten aus einem rechtskräftigen Urteil für unzulässig zu erklären, mit welchem sie auf der Grundlage von §

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Jan. 2015 - 3 B 64/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Gründe 1 Die klagende Stadt beansprucht die Rückübertragung eines Grundstücks nach Art. 22 Abs. 1 Satz 7 i.V.m. Art. 21 Abs. 3 des Einigungsvertrages vom 31. August 1990

Verwaltungsgericht Greifswald Urteil, 14. Nov. 2014 - 6 A 680/12

bei uns veröffentlicht am 14.11.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. sind nicht erstattungsfähig. Die Beigeladenen zu 1. hat ihre außergerichtlichen Kosten selbst zu t

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Juni 2014 - 3 B 28/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. Januar 2014 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 18. Jan. 2013 - 3 B 88/12

bei uns veröffentlicht am 18.01.2013

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 14. August 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 10. Okt. 2012 - 3 B 56/12

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 20. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 24. Juli 2012 - 3 B 39/12

bei uns veröffentlicht am 24.07.2012

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. April 2012 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Mai 2012 - 3 B 89/11

bei uns veröffentlicht am 29.05.2012

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. August 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 29. Mai 2012 - 3 B 90/11

bei uns veröffentlicht am 29.05.2012

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 30. August 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Aug. 2011 - 3 B 36/11

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 01. Nov. 2010 - 3 B 67/10

bei uns veröffentlicht am 01.11.2010

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Gera vom 8. April 2010 wird zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Halle Urteil, 16. Juni 2010 - 1 A 314/08

bei uns veröffentlicht am 16.06.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die vermögensrechtliche Zuordnung einer landwirtschaftlich genutzten Fläche. 2 Diese als Reh- oder Grellwiese bezeichnete Fläche befindet sich auf dem 253.436 m2 großen Flurstückes xx/x der Flur 2 der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Mai 2010 - 3 B 29/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2010

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 17. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 31. Mai 2010 - 3 B 28/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2010

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 17. Dezember 2009 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 08. März 2010 - 3 B 8/10

bei uns veröffentlicht am 08.03.2010

Tenor Die Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 14. Oktober 2009 wird zurückgewiesen.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Sept. 2008 - 3 W 117/08

bei uns veröffentlicht am 30.09.2008

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Nebenintervenienten zu 2. wird der Rechtsstreit unter Abänderung des Beschlusses des Landgerichts Rostock vom 19.05.2008 ( 10 O 35/08) an das Verwaltungsgericht Greifswald verwiesen. 2. Die Klägerin trä

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(1) Die Nichtzulassung der Revision kann durch Beschwerde angefochten werden. (2) Die Beschwerde ist bei dem Gericht, gegen dessen Urteil Revision eingelegt werden soll, innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils einzulegen. Die...
(1) Hat ein Gericht den zu ihm beschrittenen Rechtsweg rechtskräftig für zulässig erklärt, sind andere Gerichte an diese Entscheidung gebunden. (2) Ist der beschrittene Rechtsweg unzulässig, spricht das Gericht dies nach Anhörung der Parteien von Amts wegen aus...
(1) Zur Feststellung, wer in welchem Umfang nach den Artikeln 21 und 22 des Einigungsvertrages, nach diesen Vorschriften in Verbindung mit dem Kommunalvermögensgesetz vom 6. Juli 1990 (GBl. I Nr. 42 S. 660), das nach Anlage II Kapitel IV Abschnitt III Nr. 2 des...
(1) Das Vermögensgesetz sowie Leitungsrechte und die Führung von Leitungen für Ver- und Entsorgungsleitungen, die nicht zugeordnet werden können, bleiben unberührt. Bestehende Leitungen, die nicht zugeordnet sind, sind vorbehaltlich abweichender Bestimmungen in...