Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV 2007 | § 29 Anzeige von Bestandsveränderungen

(1) Der Tierhalter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle jede Veränderung seines Rinderbestandes innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen, und zwar unter Angabe

1.
der Registriernummer seines Betriebes sowie,
2.
bezogen auf das einzelne Tier,
a)
der Ohrmarkennummer,
b)
des Zugangsdatums mit Ausnahme des Geburtsdatums,
c)
des Abgangsdatums.
Zusätzlich zu den Angaben nach Satz 1 hat der Tierhalter im Falle
1.
des Verbringens eines Rindes aus einem anderen Mitgliedstaat unmittelbar in seinen Bestand den betreffenden Mitgliedstaat, das Ursprungsland und das Geburtsdatum, auch im Falle des Verbringens zur unmittelbaren Schlachtung,
2.
der Einfuhr eines Rindes zur unmittelbaren Schlachtung das in der Tiergesundheitsbescheinigung angegebene Geburtsdatum,
3.
des Verbringens eines Rindes nach einem anderen Mitgliedstaat den betreffenden Mitgliedstaat,
4.
der Ausfuhr das betreffende Drittland, in das das Rind ausgeführt worden ist,
5.
des Todes eines Rindes, ob dieses Rind geschlachtet, notgeschlachtet oder auf andere Weise getötet worden oder verendet ist,
anzuzeigen.

(2) Der nach § 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes Beseitigungspflichtige oder ein von diesem Beauftragter hat der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle die Übernahme eines toten Rindes innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen, und zwar unter Angabe des Namens und der Anschrift seines Betriebes oder der Registriernummer sowie der Ohrmarkennummer und des Übernahmedatums des toten Rindes.

(3) Absatz 1 gilt nicht für das Verbringen eines Rindes zur tierärztlichen Behandlung. In diesem Fall trägt der Tierhalter das Datum des Verbringens sowie der Wiedereinstellung des Rindes in seinen Betrieb unverzüglich in das von ihm geführte Bestandsregister ein.

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Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV 2007 | § 46 Ordnungswidrigkeiten


(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 3, nicht dafü
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - TierNebG | § 3 Beseitigungspflicht


(1) Soweit nach den in § 1 genannten Vorschriften 1. tierische Nebenprodukte der Kategorie 1 im Sinne des Artikels 8 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009,2. tierische Nebenprodukte der Kategorie 2 im Sinne des Artikels 9 der Verordnung (EG) Nr. 1069/200

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 05. Feb. 2018 - W 8 K 16.1197

bei uns veröffentlicht am 05.02.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höh

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 14.405

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes M. vom 20. Februar 2013 wird in der Ziff. I Nrn. 3 und 4 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III.

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 13.207

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Es wird festgestellt, dass die mit Schreiben des Landratsamtes M. vom 20. Februar 2013 fällig gestellten Zwangsgelder in Höhe von 500,- EUR wegen Verstoßes gegen Ziff. II Nr. 4 des Bescheides dieser Behörde vom 9. August 2012

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Juni 2014 - 5 K 12.795

bei uns veröffentlicht am 12.06.2014

Tenor I. Der Bescheid des Landratsamtes M. vom 9. August 2012 wird in der Ziff. I Nr. 9 sowie in der Ziff. II Nrn. 4 und 9 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trag

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. Mai 2014 - 3 K 14.35

bei uns veröffentlicht am 13.05.2014

Tenor I. Der Bescheid des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ... vom 9. Dezember 2013 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gewährung einer Betriebsprämie für das Jahr 2013 erneut

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Juli 2016 - Au 3 K 15.1770

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 15. Juni 2016 - B 4 K 14.512

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor 1. Die Bescheide des Beklagten vom 16.07.2012 und der Widerspruchsbescheid vom 24.06.2014 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, über die Kürzung der für das Kalenderjahr 2011 bewilligten Betriebsprämie, Ausglei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2017 - 13a ZB 16.2075

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 4.755,- Euro festgesetzt. Gründe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 09. Mai 2017 - 13a ZB 16.1974

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger hat die Kosten des Antragsverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 528,75 Euro festgesetzt. Gründe

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 24. Nov. 2016 - W 3 K 15.132

bei uns veröffentlicht am 24.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe de

Verwaltungsgericht München Urteil, 12. Juli 2018 - M 12 K 17.5704

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinte

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Aug. 2015 - 7 K 248/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2015

Tenor Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im noch anhängigen Umfang wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil i

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 03. Aug. 2012 - 3 A 190/09

bei uns veröffentlicht am 03.08.2012

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung einer höheren Betriebsprämie 2007. 2 Die Klägerin führte einen landwirtschaftlichen Betrieb in D-Stadt. Am 8.5.2007 stellte sie beim Beklagten einen Ant

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