Vermögensgesetz - VermG | § 4 Ausschluss der Rückübertragung

(1) Eine Rückübertragung des Eigentumsrechtes oder sonstiger Rechte an Vermögenswerten ist ausgeschlossen, wenn dies von der Natur der Sache her nicht mehr möglich ist. Die Rückgabe von Unternehmen ist ausgeschlossen, wenn und soweit der Geschäftsbetrieb eingestellt worden ist und die tatsächlichen Voraussetzungen für die Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung fehlen. Die Rückgabe des Unternehmens ist auch ausgeschlossen, wenn und soweit ein Unternehmen auf Grund folgender Vorschriften veräußert wurde:

a)
Verordnung über die Gründung und Tätigkeit von Unternehmen mit ausländischer Beteiligung in der DDR vom 25. Januar 1990 (GBl. I Nr. 4 S. 16),
b)
Beschluss zur Gründung der Anstalt zur treuhänderischen Verwaltung des Volkseigentums (Treuhandanstalt) vom 1. März 1990 (GBl. I Nr. 14 S. 107),
c)
Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990 (GBl. I Nr. 33 S. 300), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes zur Beseitigung von Hemmnissen bei der Privatisierung von Unternehmen und zur Förderung von Investitionen vom 22. März 1991 (BGBl. I S. 766),
d)
Gesetz über die Gründung und Tätigkeit privater Unternehmen und über Unternehmensbeteiligungen vom 7. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 141).
Dies gilt nicht, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3 vorliegen.

(2) Die Rückübertragung ist ferner ausgeschlossen, wenn natürliche Personen, Religionsgemeinschaften oder gemeinnützige Stiftungen nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise an dem Vermögenswert Eigentum oder dingliche Nutzungsrechte erworben haben. Dies gilt bei der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden nicht, sofern das dem Erwerb zugrundeliegende Rechtsgeschäft nach dem 18. Oktober 1989 ohne Zustimmung des Berechtigten geschlossen worden ist, es sei denn, dass

a)
der Erwerb vor dem 19. Oktober 1989 schriftlich beantragt oder sonst aktenkundig angebahnt worden ist,
b)
der Erwerb auf der Grundlage des § 1 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl. I Nr. 18 S. 157) erfolgte oder
c)
der Erwerber vor dem 19. Oktober 1989 in einem wesentlichen Umfang werterhöhende oder substanzerhaltende Investitionen vorgenommen hat.

(3) Als unredlich ist der Rechtserwerb in der Regel dann anzusehen, wenn er

a)
nicht in Einklang mit den zum Zeitpunkt des Erwerbs in der Deutschen Demokratischen Republik geltenden allgemeinen Rechtsvorschriften, Verfahrensgrundsätzen und einer ordnungsgemäßen Verwaltungspraxis stand, und der Erwerber dies wusste oder hätte wissen müssen oder
b)
darauf beruhte, dass der Erwerber durch Korruption oder Ausnutzung einer persönlichen Machtstellung auf den Zeitpunkt oder die Bedingungen des Erwerbs oder auf die Auswahl des Erwerbsgegenstandes eingewirkt hat, oder
c)
davon beeinflusst war, dass sich der Erwerber eine von ihm selbst oder von dritter Seite herbeigeführte Zwangslage oder Täuschung des ehemaligen Eigentümers zu Nutze gemacht hat.

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Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 13 §§.

wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.

Entschädigungsgesetz - EntschG | § 1 Grundsätze der Entschädigung


(1) Ist Rückgabe nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 5 des Vermögensgesetzes) oder hat der Berechtigte Entschädigung gewählt (§ 6 Abs. 7, § 8 Abs. 1

NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz - NS-VEntschG | § 1 Grundsätze der Entschädigung


(1) Ist in den Fällen des § 1 Abs. 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz) die Rückgabe ausgeschlossen (§ 4 Abs. 1 und 2, § 6 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 5 des Vermögensgesetzes) oder hat der Berechtigte Entschädigung ge

Entschädigungsgesetz - EntschG | § 10 Einnahmen des Entschädigungsfonds


(1) An den Entschädigungsfonds sind abzuführen: 1. von der Treuhandanstalt 3 Milliarden Deutsche Mark aus ihren Veräußerungserlösen. Das Bundesministerium der Finanzen setzt die pauschalen Jahresbeträge unter Berücksichtigung des Finanzbedarfs des En

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche - BGBEG | § 4 Sondervorschriften für dingliche Nutzungsrechte und Gebäudeeigentum


(1) Für das Gebäudeeigentum nach § 288 Abs. 4 oder § 292 Abs. 3 des Zivilgesetzbuchs der Deutschen Demokratischen Republik gelten von dem Wirksamwerden des Beitritts an die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs mi
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Vermögensgesetz - VermG | § 6 Rückübertragung von Unternehmen


(1) Ein Unternehmen ist auf Antrag an den Berechtigten zurückzugeben, wenn es unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung mit dem enteigneten Unternehmen im Zeitpunkt der Enteignung vergleichba

Vermögensgesetz - VermG | § 16 Übernahme von Rechten und Pflichten


(1) Mit der Rückübertragung von Eigentumsrechten oder der Aufhebung der staatlichen Verwaltung sind die Rechte und Pflichten, die sich aus dem Eigentum am Vermögenswert ergeben, durch den Berechtigten selbst oder durch einen vom Berechtigten zu besti

Vermögensgesetz - VermG | § 18 Grundstücksbelastungen


(1) Bei der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken, die nicht nach § 6 erfolgt, hat der Berechtigte für die bei Überführung des Grundstücks in Volkseigentum untergegangenen dinglichen Rechte vorbehaltlich des Absatzes 7 einen in dem Bes

Vermögensgesetz - VermG | § 5 Ausschluss der Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden


(1) Eine Rückübertragung von Eigentumsrechten an Grundstücken und Gebäuden ist gemäß § 4 Abs. 1 insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn Grundstücke und Gebäude a) mit erheblichem baulichen Aufwand in ihrer Nutzungsart oder Zweckbestimmung verände
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Vermögensgesetz - VermG | § 1 Geltungsbereich


(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die a) entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden;b) gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren Deutschen Demokra

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Bundesgerichtshof Urteil, 12. Apr. 2013 - V ZR 203/11

bei uns veröffentlicht am 12.04.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 203/11 Verkündet am: 12. April 2013 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2007 - V ZR 268/05

bei uns veröffentlicht am 12.01.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 268/05 Verkündet am: 12. Januar 2007 Weschenfelder, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Juni 2004 - III ZR 335/03

bei uns veröffentlicht am 17.06.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 335/03 Verkündet am: 17. Juni 2004 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VermG §

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Juni 2005 - V ZR 96/04

bei uns veröffentlicht am 24.06.2005

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 96/04 Verkündet am: 24. Juni 2005 K a n i k, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 09. März 2007 - V ZR 116/06

bei uns veröffentlicht am 09.03.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 116/06 Verkündet am: 9. März 2007 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 24. Feb. 2006 - V ZR 255/04

bei uns veröffentlicht am 24.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 255/04 Verkündet am: 24. Februar 2006 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Sept. 2004 - V ZR 339/03

bei uns veröffentlicht am 17.09.2004

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 339/03 Verkündet am: 17. September 2004 W i l m s, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: j

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Apr. 2008 - III ZR 243/07

bei uns veröffentlicht am 03.04.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 243/07 Verkündet am: 3. April 2008 F r e i t a g Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja EntschG § 2a, GG

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Sept. 2001 - V ZR 410/00

bei uns veröffentlicht am 14.09.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 410/00 Verkündet am: 14. September 2001 K a n i k Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Beschluss, 24. Feb. 2011 - III ZR 95/10

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZR 95/10 vom 24. Februar 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 839 (Cb, Fm); VermG § 3 Abs. 3, 4, § 31 Abs. 2 Die Pflicht nach § 31 Abs. 2 VermG, den Verfügungsberechtigt

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Nov. 2013 - V ZR 155/12

bei uns veröffentlicht am 08.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 155/12 Verkündet am: 8. November 2013 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja ZVG § 90 a) Zusc

Bundesgerichtshof Urteil, 10. Jan. 2003 - V ZR 230/02

bei uns veröffentlicht am 10.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 230/02 Verkündet am: 10. Januar 2003 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 14. Jan. 2000 - V ZR 439/98

bei uns veröffentlicht am 14.01.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 439/98 Verkündet am: 14. Januar 2000 K a n i k , Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Juni 2008 - V ZR 149/07

bei uns veröffentlicht am 20.06.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 149/07 Verkündet am: 20. Juni 2008 Langendörfer-Kunz Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Okt. 2008 - V ZR 31/08

bei uns veröffentlicht am 17.10.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 31/08 Verkündet am: 17. Oktober 2008 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2003 - V ZR 362/02

bei uns veröffentlicht am 25.07.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 362/02 Verkündet am: 25. Juli 2003 Kanik Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: nein BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Dez. 2012 - V ZR 180/11

bei uns veröffentlicht am 07.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL V ZR 180/11 Verkündet am: 7. Dezember 2012 Lesniak Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 27. Juni 2018 - 10 C 4/17

bei uns veröffentlicht am 27.06.2018

Tatbestand 1 Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (Klägerin) wendet sich gegen einen Bescheid des Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermöge

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Jan. 2018 - 8 C 23/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Bruchteilsrestitution einer Teilfläche des Grundstücks R.straße ... in D., verzeichnet im Grundbuch von S., Blatt 2...

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 8 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tatbestand 1 Die Kläger begehren als Erben nach Herrn Sali K. die Restitution hälftigen Bruchteilseigentums an dem 85 959 qm großen landwirtschaftlichen Flurstück a der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. Aug. 2017 - 8 PKH 1/17

bei uns veröffentlicht am 21.08.2017

Gründe I 1 Der Kläger begehrt eine höhere als die ihm von der Beklagten zuerkannte Entschädigun

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. März 2017 - 8 B 51/16

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Rückübertragung eines Teils des ehemaligen Betriebsgrundstücks der C.F. F. AG i.L. (Altflurstücke ..., ... und ... der Gemarkung R. ohn

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Jan. 2017 - 8 C 1/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Festsetzung von Abführungsbeträgen zugunsten des Entschädigungsfonds.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 17. Aug. 2016 - 3 K 5340/15

bei uns veröffentlicht am 17.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1 T a t b e s t a n d 2Die am 00.00.0000 geborene Klägerin steht als Lehrerin im Angestelltenverhältnis im öffentlichen Schuldienst des beklagten Landes. Sie begehrt ihr

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 10. Aug. 2016 - 5 S 852/16

bei uns veröffentlicht am 10.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 31. März 2016 - 12 K 1708/16 - wird zurückgewiesen.Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu je einem Drittel.Der Streitwert wird

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 12. Juli 2016 - 8 B 19/15, 8 B 19/15 (8 C 15/16)

bei uns veröffentlicht am 12.07.2016

Gründe 1 Die Beschwerde ist zulässig und begründet. Sie richtet sich bei sachgemäßer Auslegung gemäß § 88 VwGO auf die Zulassung der Revision (nur) hinsichtlich des nach

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Sept. 2015 - 8 C 9/14

bei uns veröffentlicht am 23.09.2015

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um einen Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung eines Kies- und Sandabbaurechts auf Flächen des ehemaligen landwirtsc

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Aug. 2015 - X R 34/12

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

Tenor Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 24. September 2012  1 K 195/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Apr. 2015 - 8 C 14/14

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen die Rückübertragung der Flurstücke .../1 (2 569 m²), .../5 (779 m²), 2... (7 m²) und 2... (623 m²) der Flur ... der Gemarkung

Verwaltungsgericht Düsseldorf Urteil, 19. März 2015 - 6 K 5695/13

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, w

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Jan. 2015 - 8 C 5/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2015

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Aufhebung der Festsetzung eines Ausgleichsbetrags nach § 6 Abs. 6a Satz 2 des Vermögensgesetzes (VermG) in Form einer Quote an eine

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 10. Dez. 2014 - 9 C 11/13

bei uns veröffentlicht am 10.12.2014

Tatbestand 1 Die Kläger wenden sich gegen den Bodenordnungsplan „U. (Eigenheime), Große Kreisstadt D.“. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Sept. 2014 - 8 B 17/14

bei uns veröffentlicht am 15.09.2014

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 26. November 2013 ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden wird zurückgewi

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 24. Juni 2014 - 5 A 207/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt eine Entschädigung für die entschädigungslose Enteignung des Flurstücks … aus der Flur … der Gemarkung G.. Der Kläger ist Rechtsnachfolger nach der im Jahr 2012 verstorbenen Frau D. A.. Frau D. A. war Mitglied d

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. Apr. 2014 - 8 B 49/13, 8 B 49/13 (8 C 9/14)

bei uns veröffentlicht am 15.04.2014

Gründe 1 Die Beschwerde der Klägerin ist begründet. Die Revision ist zuzulassen. In einem Revisionsverfahren können voraussichtlich die von der Beschwerde aufgeworfenen

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Okt. 2013 - 2 C 16/12

bei uns veröffentlicht am 30.10.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin wendet sich gegen ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe und beansprucht ihre Ernennung zur Beamtin auf Lebenszeit.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juli 2013 - 5 C 8/12

bei uns veröffentlicht am 18.07.2013

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten im Rahmen der Entschädigung für ein 1952 in der DDR enteignetes Unternehmen darum, wie die Degression zu berechnen ist.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 15. März 2013 - 2 B 12/12

bei uns veröffentlicht am 15.03.2013

Gründe 1 Die auf Verfahrensfehler (§ 65 Abs. 1 HmbDG i.V.m. § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 65 Abs. 1 HmbDG i.V.m. § 132

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2012 - 8 C 21/11

bei uns veröffentlicht am 28.11.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt die Rückübertragung des 720 qm großen Grundstücks ..., Gemarkung Potsdam, Flur ..., Flurstück ... Sie hatte die Vorläuferparzellen von

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 28. Nov. 2012 - 8 C 20/11

bei uns veröffentlicht am 28.11.2012

Gründe 1 Die Klägerin begehrt die Rückübertragung einer 2 970 m² großen Teilfläche des Grundstücks B. ..., Gemarkung Potsdam, Flur ..., Flurstück ..., das sie vor 1933 e

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 16. Okt. 2012 - 8 B 26/12

bei uns veröffentlicht am 16.10.2012

Gründe 1 Der Kläger beansprucht die Rückübertragung des hälftigen Bruchteilseigentums an einer Teilfläche von 390 qm des mit einem Wohnhaus bebauten, 890 qm großen Grund

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 14. Juni 2012 - 5 C 4/11

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Tatbestand 1 Die Verfahrensbeteiligten streiten darüber, ob der Kläger, ein Landkreis im Freistaat Thüringen, gegenüber dem Entschädigungsfonds wegen eines vormals dem V

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Mai 2012 - 8 C 25/11

bei uns veröffentlicht am 23.05.2012

Tatbestand 1 Die Klägerinnen wenden sich gegen die Feststellung der Beklagten, den Beigeladenen stehe ein Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der Veräußerung des früher

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 28. März 2012 - 3 B 66/11

bei uns veröffentlicht am 28.03.2012

Gründe 1 Der Kläger begehrt die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen des erzwungenen Verkaufs eines Grundstücks in Ost-Berlin.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 21. März 2012 - 2 B 101/11

bei uns veröffentlicht am 21.03.2012

Gründe 1 Die auf die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache sowie auf Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 07. März 2012 - 8 C 10/11

bei uns veröffentlicht am 07.03.2012

Tatbestand 1 Die Kläger begehren die Rückübertragung der jeweils mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücke T. Straße ... und ... in R., Flurstücke ... mit 1 373 qm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 81/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die als tarifbeschäftigte Lehrerin im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 5/11

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die als tarifbeschäftigte Lehrerin im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 78/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin, die als tarifbeschäftigte Lehrerin im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 23. Feb. 2012 - 2 C 83/10

bei uns veröffentlicht am 23.02.2012

Tatbestand 1 Der Kläger, der als tarifbeschäftigter Lehrer im Dienst des Beklagten steht, strebt die Übernahme in das Beamtenverhältnis an.

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(1) Dieses Gesetz regelt vermögensrechtliche Ansprüche an Vermögenswerten, die a) entschädigungslos enteignet und in Volkseigentum überführt wurden;b) gegen eine geringere Entschädigung enteignet wurden, als sie Bürgern der früheren Deutschen Demokratischen...