Vermögensgesetz - VermG | § 36 Widerspruchsverfahren

(1) Gegen Entscheidungen des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen kann Widerspruch erhoben werden, der nicht auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen über die Zuständigkeit gestützt werden kann. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidung schriftlich bei dem Amt zu erheben, das die Entscheidung getroffen hat. Der Widerspruch soll begründet werden. Wird dem Widerspruch nicht oder nicht in vollem Umfang abgeholfen, ist er dem zuständigen Widerspruchsausschuss zuzuleiten; im Falle des § 26 Abs. 3 ist der Widerspruch dem Landesamt zuzuleiten. Ein Widerspruchsverfahren findet nicht statt, wenn die Abhilfeentscheidung erstmalig eine Beschwer enthält.

(2) Kann durch die Aufhebung oder Änderung der Entscheidung ein anderer als der Widerspruchsführer beschwert werden, so ist er vor Abhilfe oder Erlass des Widerspruchsbescheids zu hören.

(3) Der Widerspruchsbescheid ist zu begründen, mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen und zuzustellen. § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung.

(4) Gegen Entscheidungen des Landesamtes und des Bundesamtes findet ein Widerspruchsverfahren nicht statt. Dies gilt nicht für Entscheidungen des Landesamtes, die in gemäß § 23 Abs. 2 auf das Landesamt übertragenen Verfahren ergangen sind.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Vermögensgesetz - VermG | § 37 Gerichtliches Verfahren


(1) Für das gerichtliche Verfahren gilt § 36 Abs. 1 Satz 1 entsprechend. (2) Die Berufung gegen ein Urteil und die Beschwerde gegen eine andere Entscheidung des Gerichts sind ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Beschwerde gegen die Nichtzulassung

Vermögensgesetz - VermG | § 41 Überleitungsvorschrift


(1) § 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3 ist für den Zeitraum ab 1. Juli 1994 auf Herausgabeansprüche nach § 7 Abs. 7 Satz 2 anzuwenden, wenn über die Rückgabe des Vermögenswertes am 9. Juli 1995 noch nicht bestandskräftig entschieden ist. (2) Erklärungen zur Au
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG | § 3a Elektronische Kommunikation


(1) Die Übermittlung elektronischer Dokumente ist zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. (2) Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch di
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Vermögensgesetz - VermG | § 26 Widerspruchsausschüsse


(1) Bei jedem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen wird ein Widerspruchsausschuss gebildet; bei Bedarf können mehrere Widerspruchsausschüsse gebildet werden. Der Ausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. (2) Der Widersp

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 07. Feb. 2001 - XII ZR 118/98

bei uns veröffentlicht am 07.02.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL XII ZR 118/98 Verkündet am: 7. Februar 2001 Küpferle, Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Juli 2001 - III ZR 235/00

bei uns veröffentlicht am 05.07.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 235/00 Verkündet am: 5. Juli 2001 F i t t e r e r Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja --------------

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1737

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1774

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1736

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheit

Verwaltungsgericht Augsburg Beschluss, 05. Feb. 2015 - Au 3 K 14.933

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

Tenor Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt. Gründe I. Die Klägerin begehrt die Gewährung von Prozesskostenhilfe für ihre Klage, die gegen die Rückfo

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 11. Nov. 2014 - Au 3 K 13.1738

bei uns veröffentlicht am 11.11.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherh

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 13. Dez. 2017 - 8 C 15/16

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tatbestand 1 Die Kläger begehren als Erben nach Herrn Sali K. die Restitution hälftigen Bruchteilseigentums an dem 85 959 qm großen landwirtschaftlichen Flurstück a der

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 20. Jan. 2017 - 8 B 23/16, 8 B 23/16, 8 PKH 2/16

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Gründe 1 Der Kläger reiste im September 1989 aus der ehemaligen DDR in das Bundesgebiet aus. Seine damalige Ehefrau und die drei gemeinsamen Kinder folgten ihm im Novemb

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 12. Aug. 2014 - 1 C 2/14

bei uns veröffentlicht am 12.08.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Verpflichtung des Beklagten, die Kosten des Widerspruchsverfahrens vollumfänglich zu tragen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2013 - 3 S 2643/11

bei uns veröffentlicht am 29.10.2013

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 16. Juni 2010 - 1 K 2586/08 - geändert. Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.Die Revision wird nicht z

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 18. Juli 2012 - 8 C 4/11

bei uns veröffentlicht am 18.07.2012

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt von den Beklagten die Zustimmung zur Abänderung eines Prozessvergleichs sowie die Rückzahlung des aus einem Grundstücksverkauf von ihr

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 04. Apr. 2012 - 8 C 9/11

bei uns veröffentlicht am 04.04.2012

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Rückübertragung des Grundstücks G.straße 38 in E. (Flur ...111, Flurstück ... mit 843 qm, eingetragen im Grun

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 09. Sept. 2011 - 8 B 15/11

bei uns veröffentlicht am 09.09.2011

Tenor Die Beschwerde der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 7. Oktober 2010 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 17. Aug. 2011 - 3 B 36/11

bei uns veröffentlicht am 17.08.2011

Tenor Die Beschwerde der Klägerin zu 2 gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Februar 2011 wird zurückgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 25. März 2010 - 5 C 15/09

bei uns veröffentlicht am 25.03.2010

Tatbestand 1 Die Klägerin begehrt als Erbin ihrer im Jahre 2000 verstorbenen Mutter Entschädigung für einen in der früheren Deutschen Demokratischen Republik durch Eigen

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