Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG 2016 | § 341 Bericht über die Solvabilität und die Finanzlage
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Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Inhaltsverzeichnis
Versicherungsunternehmen, für die ein Kapitalaufschlag festgesetzt wurde oder die unternehmensspezifische Parameter bei der Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung zu verwenden haben, müssen bis zum 31. Dezember 2020 nur den Gesamtbetrag der Solvabilitätskapitalanforderung ohne gesonderte Nennung des Betrags des Kapitalaufschlags und der quantitativen Auswirkungen der unternehmensspezifischen Parameter veröffentlichen. Die Verpflichtung, die aufsichtsrechtliche Maßnahme und ihre Hintergründe dem Grunde nach offenzulegen, bleibt unberührt.
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published on 20/02/2003 00:00
Tenor
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 14.08.2002 - 10 O 290/01 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Zwangsvo
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