Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 32 Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 29 nicht angemessen ist oder daß die Barabfindung im Verschmelzungsvertrag nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
Referenzen - Gesetze | § 3 KAV
§ 3 KAV zitiert oder wird zitiert von 1 §§.
§ 3 KAV zitiert 1 andere §§ aus dem Konzessionsabgabenverordnung.
2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 KAV.
(1) Bei der Verschmelzung eines Rechtsträgers im Wege der Aufnahme durch einen Rechtsträger anderer Rechtsform oder bei der Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft auf eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft hat der übertragende Rechtsträger im...