Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 14 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß

(1) Eine Klage gegen die Wirksamkeit eines Verschmelzungsbeschlusses muß binnen eines Monats nach der Beschlußfassung erhoben werden.

(2) Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, dass das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen ist oder dass die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger kein angemessener Gegenwert für die Anteile oder die Mitgliedschaft bei dem übertragenden Rechtsträger ist.

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Referenzen - Gesetze | § 29 VVG 2008

§ 29 VVG 2008 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 29 VVG 2008 wird zitiert von 4 anderen §§ im Versicherungsvertragsgesetz.

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 15 Verbesserung des Umtauschverhältnisses


(1) Ist das Umtauschverhältnis der Anteile nicht angemessen oder ist die Mitgliedschaft bei dem übernehmenden Rechtsträger kein angemessener Gegenwert für den Anteil oder für die Mitgliedschaft bei einem übertragenden Rechtsträger, so kann jeder Ante

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 125 Anzuwendende Vorschriften


(1) Soweit sich aus diesem Buch nichts anderes ergibt, sind die Vorschriften des Zweiten Buches auf die Spaltung mit folgenden Ausnahmen entsprechend anzuwenden:1.mit Ausnahme des § 62 Absatz 5,2.bei Aufspaltung mit Ausnahme der § 9 Absatz 2 und § 12

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 55 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung


(1) Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Stammkapital, so sind § 55 Abs. 1, §§ 56a, 57 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht anzuwenden. (2) Der Anmel

Umwandlungsgesetz - UmwG 1995 | § 69 Verschmelzung mit Kapitalerhöhung


(1) Erhöht die übernehmende Gesellschaft zur Durchführung der Verschmelzung ihr Grundkapital, so sind § 182 Abs. 4, § 184 Abs. 1 Satz 2, §§ 185, 186, 187 Abs. 1, § 188 Abs. 2 und 3 Nr. 1 des Aktiengesetzes nicht anzuwenden; eine Prüfung der Sacheinla

Referenzen - Urteile | § 29 VVG 2008

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8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 29 VVG 2008.

Bundesgerichtshof Beschluss, 21. Mai 2007 - II ZR 266/04

bei uns veröffentlicht am 21.05.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZR 266/04 vom 21. Mai 2007 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 103 Abs. 1; ZPO §§ 286 A, 402; UmwG §§ 8, 16 Abs. 3, 69 a) Zur Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, w

Bundesgerichtshof Urteil, 29. Jan. 2001 - II ZR 368/98

bei uns veröffentlicht am 29.01.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 368/98 Verkündet am: 29. Januar 2001 Boppel Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Dez. 2011 - II ZB 12/11

bei uns veröffentlicht am 13.12.2011

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS II ZB 12/11 vom 13. Dezember 2011 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja SpruchG § 15 Im Spruchverfahren können die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners (§ 5 SpruchG) nicht

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Dez. 2000 - II ZR 1/99

bei uns veröffentlicht am 18.12.2000

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 1/99 Verkündet am: 18. Dezember 2000 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Teilurteil, 06. Nov. 2018 - II ZR 199/17

bei uns veröffentlicht am 06.11.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des 13. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 26. Oktober 2016 aufgehoben.

Landgericht Stuttgart Beschluss, 30. Sept. 2011 - 31 O 190/08 KfH AktG

bei uns veröffentlicht am 30.09.2011

Tenor 1. Die Anträge auf Festsetzung einer baren Zuzahlung werden zurückgewiesen. 2. Die Antragsgegnerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller. 3. Der Geschäftswert wird auf 200.000 EUR festge

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 07. Dez. 2010 - 4 U AktG 476/10 - 144

bei uns veröffentlicht am 07.12.2010

Tenor 1. Es wird festgestellt, dass die von den Antragsgegnern erhobenen und bei dem Gericht pp. unter dem führenden Aktenzeichen pp. geführten Klagen (pp.) gegen die Wirksamkeit des Beschlusses der Hauptversammlung der Antragstellerin vom 8.7.

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Okt. 2010 - 20 W 16/06

bei uns veröffentlicht am 14.10.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 32. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 04.08.2006 - 32 AktE 3/99 KfH - aufgehoben. Die Anträge auf Festsetzung einer Zuzahlung werden zurückgewiesen.