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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Deutsch als Fremdsprache

Zeitreise: 09.12.2019

Die zu prüfende Person, deren Hauptsprache nicht Deutsch ist, ist in Deutsch als Fremdsprache zu prüfen. Die Vorgaben des § 10 und des § 11 sind entsprechend anzuwenden.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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