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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Durchführung der Prüfung

Zeitreise: 09.12.2019

(1) Die Prüfung besteht aus der schriftlichen Prüfung nach § 10 und dem Übersetzungsprojekt mit anschließendem Fachgespräch nach § 11.

(2) Das Übersetzungsprojekt ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Ergebnisses der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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