Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 49 Rückforderung

(1) Wird ein Versorgungsberechtigter durch eine gesetzliche Änderung seiner Versorgungsbezüge mit rückwirkender Kraft schlechter gestellt, so sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten.

(2) Im Übrigen regelt sich die Rückforderung zuviel gezahlter Versorgungsbezüge nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Der Kenntnis des Mangels des rechtlichen Grundes der Zahlung steht es gleich, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass der Empfänger ihn hätte erkennen müssen. Von der Rückforderung kann mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung aus Billigkeit ganz oder zum Teil abgesehen werden.

(3) Die Rückforderung von Beträgen von weniger als 5 Euro unterbleibt. Treffen mehrere Einzelbeträge zusammen, gilt die Grenze für die Gesamtrückforderung.

(4) § 118 Absatz 3 bis 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 12 Übergangsbeihilfe


(1) Soldaten auf Zeit mit einer Wehrdienstzeit von mehr als sechs Monaten erhalten eine Übergangsbeihilfe, wenn ihr Dienstverhältnis endet wegen Ablaufs der Zeit, für die sie in dieses berufen sind (§ 54 Absatz 1 des Soldatengesetzes), oder wegen Die

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 97 Übergangsregelungen aus Anlass des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 sowie des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes


(1) Die Rechtsverhältnisse der am 1. Januar 2002 vorhandenen Soldaten im Ruhestand, Witwen, Waisen und sonstigen Versorgungsempfänger regeln sich nach dem bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Recht mit folgenden Maßgaben: 1. Die Absätze 3, 4, 6 und 9,

Soldatenversorgungsgesetz - SVG | § 42 Laufende Unterstützung für Hinterbliebene von Soldaten auf Zeit und von Soldaten, die Wehrdienst nach dem Wehrpflichtgesetz, freiwilligen Wehrdienst oder Wehrdienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten


(1) Ist ein Soldat auf Zeit, der in der Bundeswehr mindestens sechs Jahre Wehrdienst geleistet hat, während der Dauer seines Dienstverhältnisses verstorben und ist der Tod nicht Folge einer Wehrdienstbeschädigung, können der überlebende Ehegatte und
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 118 Fälligkeit und Auszahlung


(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Bei Zahlung auf ein Konto im Inl

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2017 - AN 1 K 16.00001

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 22. Feb. 2019 - AN 16 K 16.01664

bei uns veröffentlicht am 22.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Der Kläger stand in der Zeit vom 1. Juli 1999 bis zum 31. August 2011 als Soldat auf Zeit im Dienst der Beklagt

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2017 - AN 1 K 16.00146

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe der

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 17. Nov. 2016 - Au 2 K 15.1867

bei uns veröffentlicht am 17.11.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherhe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Juni 2014 - 2 K 13.429

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der 1947 geborene Kläger w

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Mai 2014 - 2 K 13.1638

bei uns veröffentlicht am 08.05.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... 1951 ge

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 27. Okt. 2015 - B 5 K 14.402

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen einen Bescheid, mit dem die

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 13. Juni 2017 - AN 1 K 16.02529

bei uns veröffentlicht am 13.06.2017

Tenor 1. Der Bescheid des Landesamtes für Finanzen, Dienststelle …, Bezügestelle Besoldung, vom 17.10.2016 und der Widerspruchsbescheid derselben Behörde vom 24.11.2016 werden aufgehoben. 2. Der Beklagte trägt die Kosten d

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 15. Okt. 2015 - Au 2 K 14.1790, Au 2 K 14.1821

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Augsburg Au 2 K 14.1790 Au 2 K 14.1821 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Oktober 2015 2. Kammer Sachgebiets-Nr. 1324 Hauptpunkte: Soldatenversorgungsrecht; Rückw

Verwaltungsgericht München Urteil, 09. Juni 2017 - M 21 K 15.5164

bei uns veröffentlicht am 09.06.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger wendet sich gegen die Rückfor

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 13. März 2014 - 2 K 13.1561

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der am ... 1951 ge

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 20. Feb. 2018 - AN 1 K 16.02548

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 20. Dez. 2018 - Au 2 K 17.1634

bei uns veröffentlicht am 20.12.2018

Tenor I. Der Bescheid der Beklagten vom 13. Juli 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Beklagten vom 25. September 2017 wird aufgehoben. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Beklagte zu tragen. III. Das Urteil ist h

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 31. Jan. 2014 - 3 CS 13.2484

bei uns veröffentlicht am 31.01.2014

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 5. November 2013 wird in den Nummern I und II abgeändert: Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Rückforderungsbescheid des Landesamts für Fin

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 15. Juni 2015 - AN 10 K 14.01845

bei uns veröffentlicht am 15.06.2015

Gründe Bayerisches Verwaltungsgericht Ansbach AN 10 K 14.01845 Im Namen des Volkes Urteil vom 15. Juni 2015 10. Kammer Sachgebiets-Nr.: 1700 Hauptpunkte: Rücknahme eines Förderungsbescheides; - grob fahrlä

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 08. Juni 2017 - 2 C 46/16

bei uns veröffentlicht am 08.06.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen das teilweise Ruhen seiner Versorgungsbezüge. 2

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 18. Mai 2017 - 12 A 990/16

bei uns veröffentlicht am 18.05.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der zu vollstreckende

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Gerichtsbescheid, 09. Feb. 2017 - 12 A 29/16

bei uns veröffentlicht am 09.02.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen die vorläufige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 15. Nov. 2016 - 2 C 9/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Rückforderung von ruhenden Versorgungsbezügen. 2

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 09. Nov. 2016 - 23 K 242/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2016

Tenor Der Bescheid vom 26. August 2014 und der Widerspruchsbescheid vom 11. Dezember 2014 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren wird für notwendig erklärt. Die Kostenen

Verwaltungsgericht Aachen Urteil, 25. Aug. 2016 - 1 K 23/15

bei uns veröffentlicht am 25.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstre

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 06. Juli 2016 - 4 S 2082/15

bei uns veröffentlicht am 06.07.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 16. September 2015 - 7 K 2047/14 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand  1 Die

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 21. Juni 2016 - 23 K 81/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der Kläger steht als Berufssoldat im Dienst der Beklagten. Unter dem 26. Juli 2012 legte er dem Dienstherrn eine Bescheinigung der Stadt L.    vom 22

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 13 R 25/15 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 16. Juni 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - B 13 R 22/15 R

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. Juni 2014 wird zurückgewiesen.

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 19. Nov. 2015 - 12 A 164/14

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Ur

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 15. Apr. 2015 - 23 K 2443/13

bei uns veröffentlicht am 15.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 1T a t b e s t a n d 2Der am 00.00.2007       verstorbene Ehemann der Klägerin stand bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 1. Oktober 1993 als Berufssoldat – zuletz

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Urteil, 06. Mai 2014 - 12 K 4704/12

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstre

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. März 2014 - 12 A 194/12

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 08. August 2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 04. Dezember 2012 wird aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 13. März 2014 - 12 A 137/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 15. Nov. 2013 - 10 A 10662/13

bei uns veröffentlicht am 15.11.2013

Diese Entscheidung zitiert Tenor Unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Mainz vom 28. Februar 2013 wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 21. Feb. 2013 - 1 A 123/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Unter teilweiser Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 20. Dezember 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes – 2 K 975/10 - wird die Klage insgesamt abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens fallen dem Kläger

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 10. Juli 2012 - 12 K 3151/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2012

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 20.03.2009 und deren Widerspruchsbescheid vom 03.08.2011 werden aufgehoben, soweit die Bescheide der Beklagten vom 20.08.2007, 02.05.2008, 27.06.2008, 01.07.2008, 23.09.2008, 10.10.2008, 12.11.2008 und 19.12.2008

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 14. Juni 2012 - 2 B 13/12

bei uns veröffentlicht am 14.06.2012

Gründe 1 Die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten kann keinen Erfolg haben. Aus ihrer Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, dass ein Revisionszulassungsgrund (§ 132

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 31. Mai 2012 - 2 C 18/10

bei uns veröffentlicht am 31.05.2012

Tatbestand 1 Der 1945 geborene Kläger war Berufssoldat im Dienstrang eines Oberst. Er wurde zum 30. September 1998 wegen Dienstunfähigkeit aus dem Soldatenverhältnis ent

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2012 - 2 C 15/10

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

Tatbestand 1 Der Kläger steht als Polizeioberkommissar im Dienst der Beklagten. Nach vorheriger Verwendung in einem Polizeikommissariat im Wechselschichtbetrieb übernahm

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 26. Apr. 2012 - 2 C 4/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

Tatbestand 1 Der Kläger, ein Steueramtmann, erhielt, obwohl seine Ehefrau seit 1. Oktober 1996 als teilzeitbeschäftigte Angestellte im öffentlichen Dienst beschäftigt wa

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(1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Bei Zahlung auf ein Konto im Inland ist die...