Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 5 Genehmigungsfreier Umgang

(1) Eine Genehmigung nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Strahlenschutzgesetzes ist in den in Anlage 3 Teil A und B genannten Fällen nicht erforderlich. Bei der Prüfung der Voraussetzungen nach Anlage 3 Teil B Nummer 1 oder 2 bleiben die mit den Tätigkeiten nach Anlage 3 Teil A oder Teil B Nummer 3 bis 9 verbundenen radioaktiven Stoffe außer Betracht.

(2) Bei einem nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes genehmigten Umgang ist ein darüber hinausgehender genehmigungsfreier Umgang nach Absatz 1 für die radioaktiven Stoffe, die in der Genehmigung aufgeführt sind, auch unterhalb der Freigrenzen der Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 2 und 3 nicht zulässig. Dies gilt nicht, wenn in einem einzelnen Betrieb oder selbständigen Zweigbetrieb, bei Nichtgewerbetreibenden am Ort der Tätigkeit des Genehmigungsinhabers, mit radioaktiven Stoffen in mehreren, räumlich voneinander getrennten Gebäuden, Gebäudeteilen, Anlagen oder Einrichtungen umgegangen wird und ausreichend sichergestellt ist, dass die radioaktiven Stoffe aus den einzelnen Gebäuden, Gebäudeteilen, Anlagen oder Einrichtungen nicht zusammenwirken können.

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Referenzen - Gesetze | § 3 BKGG 1996

§ 3 BKGG 1996 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 3 BKGG 1996 wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Atomgesetz - AtG | § 57b Betrieb und Stilllegung der Schachtanlage Asse II


(1) Für den Betrieb und die Stilllegung der Schachtanlage Asse II gelten die für die Anlagen des Bundes nach § 9a Absatz 3 geltenden Vorschriften nach Maßgabe der Absätze 2 bis 7. (2) Die Schachtanlage ist unverzüglich stillzulegen. Für den Weite
§ 3 BKGG 1996 wird zitiert von 2 anderen §§ im Bundeskindergeldgesetz.

Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 31 Freigabe radioaktiver Stoffe; Dosiskriterium


(1) Nur nach einer Freigabe dürfen als nicht radioaktive Stoffe verwendet, verwertet, beseitigt, innegehalten oder an einen Dritten weitergegeben werden: 1. radioaktive Stoffe, die aus Tätigkeiten nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 in Verbindung mit §

Strahlenschutzverordnung - StrlSchV 2018 | § 6 Genehmigungsfreier Besitz von Kernbrennstoffen


(1) Die Vorschriften des § 5 Absatz 2 bis 4 des Atomgesetzes sind auf denjenigen nicht anzuwenden, der 1. mit Kernbrennstoffen a) nach § 5 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 3 Teil B Nummer 1 oder 2 ohne Genehmigung oderb) auf Grund einer Genehmigung
§ 3 BKGG 1996 zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Strahlenschutzgesetz - StrlSchG | § 12 Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten


(1) Einer Genehmigung bedarf, wer 1. eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreibt; ausgenommen sind Anlagen, für deren Betrieb, auch unter Berücksichtigung der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3, eine Anzeige nach § 17

Referenzen - Urteile | § 3 BKGG 1996

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1 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 BKGG 1996.

Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Sept. 2016 - M 3 K 15.573

bei uns veröffentlicht am 16.09.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand Der Kläger ist seit dem 1. November 1989

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(1) Einer Genehmigung bedarf, wer 1. eine Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung betreibt; ausgenommen sind Anlagen, für deren Betrieb, auch unter Berücksichtigung der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 17 Absatz 1 Satz 3, eine Anzeige nach § 17 Absatz 1 Satz...