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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Höhe des Anspruchs bei Vollzeitbeschäftigung

Zeitreise: 27.02.2025‹ § 2§ 4 ›

Die Vergütung beträgt je Stunde für Vollzeitbeschäftigte 1.in den Besoldungsgruppen A 3 und A 415,42 Euro,2.in den Besoldungsgruppen A 5 bis A 818,22 Euro,3.in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 1225,03 Euro,4.in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 1634,46 Euro.

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