Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 157 Gefahrtarif

(1) Der Unfallversicherungsträger setzt als autonomes Recht einen Gefahrtarif fest. In dem Gefahrtarif sind zur Abstufung der Beiträge Gefahrklassen festzustellen. Für die in § 121 Abs. 2 genannten Unternehmen der Seefahrt kann die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation Gefahrklassen feststellen.

(2) Der Gefahrtarif wird nach Tarifstellen gegliedert, in denen Gefahrengemeinschaften nach Gefährdungsrisiken unter Berücksichtigung eines versicherungsmäßigen Risikoausgleichs gebildet werden. Für nicht gewerbsmäßige Bauarbeiten kann eine Tarifstelle mit einer Gefahrklasse vorgesehen werden.

(3) Die Gefahrklassen werden aus dem Verhältnis der gezahlten Leistungen zu den Arbeitsentgelten berechnet.

(4) Der Gefahrtarif hat eine Bestimmung über die Festsetzung der Gefahrklassen oder die Berechnung der Beiträge für fremdartige Nebenunternehmen vorzusehen. Die Berechnungsgrundlagen des Unfallversicherungsträgers, dem die Nebenunternehmen als Hauptunternehmen angehören würden, sind dabei zu beachten.

(5) Der Gefahrtarif hat eine Geltungsdauer von höchstens sechs Kalenderjahren.

(6) (weggefallen)

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§ 385 SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

§ 385 SGB 5 wird zitiert von 3 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 182 Berechnungsgrundlagen


(1) Auf die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft finden anstelle der Vorschriften über die Berechnungsgrundlagen aus dem Zweiten Unterabschnitt des Ersten Abschnitts die folgenden Absätze Anwendung. (2) Berechnungsgrundlagen für die Beiträge

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 185 Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen


(1) Von den Vorschriften des Ersten Abschnitts finden auf die Gemeindeunfallversicherungsverbände, die Unfallkassen der Länder und Gemeinden, die gemeinsamen Unfallkassen und die Feuerwehr-Unfallkassen die §§ 150, 151, 164 bis 166, 168, 172, 172b und

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 155 Beiträge nach der Zahl der Versicherten


Die Satzung kann bestimmen, daß die Beiträge nicht nach Arbeitsentgelten, sondern nach der Zahl der Versicherten unter Berücksichtigung der Gefährdungsrisiken berechnet werden. Grundlage für die Ermittlung der Gefährdungsrisiken sind die Leistungsauf
§ 385 SGB 5 zitiert 1 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 121 Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften


(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) zuständig, soweit sich nicht aus dem Zweiten und Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenos

Referenzen - Urteile | § 385 SGB 5

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37 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 385 SGB 5.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 2 U 106/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Die Entscheidung über die Kosten unter Nr. II des Urteils des Sozialgerichts Augsburg vom 13.12.2013 sowie die Festsetzung

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Feb. 2014 - L 18 U 577/11

bei uns veröffentlicht am 27.02.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten über die Veranlagung des Klägers in eine Gefahrklasse innerhalb des Gefahrtarifs der Beklagten. Der Kläger ist ein Fußballverein, der eine bezahlte Fußballmannschaft in der zweiten Amateurliga

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Apr. 2018 - L 2 U 421/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 10.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. III. Die Revision wird nicht zugelassen. IV. Der

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Jan. 2016 - L 2 U 394/15

bei uns veröffentlicht am 27.01.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 18. September 2015 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Ju

Sozialgericht München Urteil, 18. Sept. 2015 - S 1 U 5041/15

bei uns veröffentlicht am 18.09.2015

Tenor I. Der Bescheid vom 15. April 2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Juni 2014 wird aufgehoben. II. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in vollem Umfang. III. Der Streitwert beträgt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2015 - L 17 U 43/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor I. Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 27.12.2012 und der Bescheid vom 25.11.2011 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 24.05.2012 werden aufgehoben. II. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahre

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 19. März 2018 - L 5 KR 733/17 B

bei uns veröffentlicht am 19.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 10. November 2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den H

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. März 2018 - L 5 KR 732/17 B

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 10.11.2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den Haftungs

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 16. März 2018 - L 5 KR 731/17 B

bei uns veröffentlicht am 16.03.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Landshut vom 10.11.2017 aufgehoben. Gründe I. Das Ausgangsverfahren vor dem Sozialgericht Landshut richtet sich gegen den Haftungs

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. März 2017 - S 2 U 125/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin zu Recht nach der Gefahrtarifstelle 25 (Herstellung von Be

Sozialgericht München Urteil, 30. Apr. 2014 - S 1 U 5039/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die das Umlagejahr 2012 betreffenden Entscheidungen in den Bescheiden vom 29. Januar 2013 und 16. Mai 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Juni 2013 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahren

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 14. Juni 2017 - L 9 SO 19/16 KL

bei uns veröffentlicht am 14.06.2017

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs, durch den es abgelehnt worden ist,

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Okt. 2015 - L 17 U 518/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2015

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 24.07.2012 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wir

Landessozialgericht NRW Urteil, 10. Feb. 2015 - L 17 U 114/12

bei uns veröffentlicht am 10.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 12.01.2012 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahr

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 2 U 16/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 11. September 2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 6. Dezember 2013 und des Sozialg

Bundessozialgericht Urteil, 04. Dez. 2014 - B 2 U 11/13 R

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Juni 2013 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 22. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 29. Okt. 2014 - L 17 U 84/09

bei uns veröffentlicht am 29.10.2014

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 17.03.2009 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für beide Rechtszüge

Sozialgericht Düsseldorf Urteil, 03. Juni 2014 - S 6 U 493/10

bei uns veröffentlicht am 03.06.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Der Streitwert wird auf 15 000,00 Euro festgesetzt. 1Tatbestand: 2Die Klägerin begehrt im Hinblick auf den Gefahrtarif der Beklagten für das Jahr 2010 eine abweichende (günst

Landessozialgericht NRW Urteil, 03. Dez. 2013 - L 15 U 176/10

bei uns veröffentlicht am 03.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05.02.2010 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits auch im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2

Bundessozialgericht Urteil, 11. Apr. 2013 - B 2 U 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 30. August 2011 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 11. Apr. 2013 - B 2 U 8/12 R

bei uns veröffentlicht am 11.04.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 22. März 2012 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 21. Feb. 2013 - S 4 U 1436/12

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenpflichtigen Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin wendet sich vorliegend gegen die Neuveranlagung des Gefahrtarifs durch die beklagte Berufsgenossenschaft mit Wirkung

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 21. Feb. 2013 - S 4 U 1090/11

bei uns veröffentlicht am 21.02.2013

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des gerichtskostenpflichtigen Verfahrens. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin von der Beklagten in der Vergangenheit für die Jahre 2005 bis 2008 beitrags

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Mai 2011 - L 4 U 224/10

bei uns veröffentlicht am 04.05.2011

1. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 16.03.2010 aufgehoben und die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. 3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 15.000,00 € festgesetzt.

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 09. März 2011 - 1 BvR 2326/07

bei uns veröffentlicht am 09.03.2011

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch (SGB

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 30. Juli 2010 - L 6 U 8/10 B

bei uns veröffentlicht am 30.07.2010

Tenor Der Beschluss des Sozialgerichts Stendal vom 18. November 2009 wird aufgehoben. Dem Kläger wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Stendal Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsverpflichtung unter Beiordnung von Rechtsanwalt R., Branden

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Juni 2008 - L 1 U 3732/07

bei uns veröffentlicht am 30.06.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 05.06.2007 aufgehoben und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten der Beklag

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 30. Aug. 2007 - L 6 U 1140/06

bei uns veröffentlicht am 30.08.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 31.10.2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Der Streitwert des erstinstanzlichen Verfahrens wird u

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 25. Sept. 2006 - L 10 U 1403/06 W-A

bei uns veröffentlicht am 25.09.2006

Tenor Der Streitwert wird für das Verfahren vor dem Sozialgericht Heilbronn S 7 U 1964/04, insoweit unter Abänderung des Beschlusses vom 07.06.2005, S 7 U 1720/05 W-A, und für das Berufungsverfahren L 10 U 2726/05 auf 62.353,79 EUR festgesetzt. G

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 26. Apr. 2006 - S 1 U 4141/04

bei uns veröffentlicht am 26.04.2006

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten sind die Veranlagung der Klägerin zu den

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. März 2006 - L 1 U 1430/05

bei uns veröffentlicht am 27.03.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 18. Februar 2005 wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 20. Feb. 2006 - L 8 U 60/05 ZVW

bei uns veröffentlicht am 20.02.2006

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 15. Mai 2002 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Nov. 2005 - L 1 U 4484/04

bei uns veröffentlicht am 28.11.2005

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist die Veranlagung der Klägerin nach dem Gefahrtarif 2001 der Beklagten streitig. 2  Die Klägerin zeigte der Beklagten im März 2001 die Aufnahme ihrer Unternehmenst

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2005 - L 1 U 1345/03

bei uns veröffentlicht am 24.01.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2003 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Sept. 2004 - L 5 U 94/03

bei uns veröffentlicht am 16.09.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 5. Mai 2003 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Juni 2004 - L 7 U 4754/00

bei uns veröffentlicht am 17.06.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 30. Oktober 2000 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Zwischen den Beteiligten ist die

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 18. Feb. 2004 - L 2 U 38/02

bei uns veröffentlicht am 18.02.2004

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 13.12.2001 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

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(1) Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind für alle Unternehmen (Betriebe, Verwaltungen, Einrichtungen, Tätigkeiten) zuständig, soweit sich nicht aus dem Zweiten und Dritten Unterabschnitt eine Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder...