Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 241 Rente wegen Erwerbsminderung

(1) Der Zeitraum von fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240), in dem Versicherte für einen Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben müssen, verlängert sich auch um Ersatzzeiten.

(2) Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) sind für Versicherte nicht erforderlich, die vor dem 1. Januar 1984 die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, wenn jeder Kalendermonat vom 1. Januar 1984 bis zum Kalendermonat vor Eintritt der Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) mit

1.
Beitragszeiten,
2.
beitragsfreien Zeiten,
3.
Zeiten, die nur deshalb nicht beitragsfreie Zeiten sind, weil durch sie eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit nicht unterbrochen ist, wenn in den letzten sechs Kalendermonaten vor Beginn dieser Zeiten wenigstens ein Pflichtbeitrag, eine beitragsfreie Zeit oder eine Zeit nach Nummer 4, 5 oder 6 liegt,
4.
Berücksichtigungszeiten,
5.
Zeiten des Bezugs einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder
6.
Zeiten des gewöhnlichen Aufenthalts im Beitrittsgebiet vor dem 1. Januar 1992
(Anwartschaftserhaltungszeiten) belegt ist oder wenn die Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit (§ 240) vor dem 1. Januar 1984 eingetreten ist. Für Kalendermonate, für die eine Beitragszahlung noch zulässig ist, ist eine Belegung mit Anwartschaftserhaltungszeiten nicht erforderlich.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 240 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit


(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

48 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Mai 2019 - L 19 R 376/17

bei uns veröffentlicht am 08.05.2019

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 08.05.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 02.08.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 06.10.2016 abge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Sept. 2016 - L 13 R 937/14

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 21. August 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Feb. 2016 - L 19 R 1220/13

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 19.11.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - L 13 R 610/14

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Regensburg vom 5. Juni 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 1 R 707/13

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Regensburg vom 6. Juni 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Jan. 2017 - L 13 R 1099/13

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 24. September 2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Okt. 2016 - L 19 R 34/16

bei uns veröffentlicht am 13.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.11.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Juli 2017 - L 19 R 399/14

bei uns veröffentlicht am 05.07.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 14.09.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2018 - L 19 R 930/15

bei uns veröffentlicht am 04.07.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27.11.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Juni 2015 - L 13 R 898/13

bei uns veröffentlicht am 17.06.2015

Gründe Rechtskräftig: unbekannt Spruchkörper: Senat Hauptschlagwort: Erwerbsminderung Serbien Titel: Normenkette: Leitsatz: In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt, O. - Kläger und Berufungskläger -

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. März 2015 - L 19 R 996/13

bei uns veröffentlicht am 26.03.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.09.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen Tat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 19 R 956/11

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 05.07.2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. März 2015 - L 19 R 294/13

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 15.02.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2015 - L 19 R 394/10

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 04.03.2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Jan. 2014 - L 19 R 444/12

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 10.05.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zuge

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Juni 2014 - L 19 R 26/13

bei uns veröffentlicht am 24.06.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.11.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2014 - L 19 R 1134/13

bei uns veröffentlicht am 28.08.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 22.10.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugel

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2014 - L 13 R 207/14

bei uns veröffentlicht am 15.12.2014

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 5. Juli 2010 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revisio

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Jan. 2018 - L 19 R 446/17

bei uns veröffentlicht am 16.01.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 10.07.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Mai 2018 - L 19 R 565/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 29.06.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbesta

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 30. Nov. 2015 - S 13 R 869/15

bei uns veröffentlicht am 30.11.2015

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 24. Juni 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13. August 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Streitig i

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Apr. 2017 - L 13 R 329/15

bei uns veröffentlicht am 27.04.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Landshut vom 11. April 2006 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten des Rechtsstreits sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 17. Okt. 2018 - L 19 R 870/14

bei uns veröffentlicht am 17.10.2018

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.08.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Apr. 2016 - L 19 R 90/13

bei uns veröffentlicht am 13.04.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 11.12.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 30. März 2017 - L 19 R 789/15

bei uns veröffentlicht am 30.03.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 20.08.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Mai 2016 - L 19 R 434/13

bei uns veröffentlicht am 13.05.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 15.04.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2016 - L 19 R 94/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 18.12.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Juni 2016 - L 19 R 96/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 02.01.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2017 - L 19 R 17/16

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.12.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht z

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Okt. 2016 - L 19 R 494/14

bei uns veröffentlicht am 20.10.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 13.05.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - L 19 R 679/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 29.02.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbes

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Apr. 2014 - L 19 R 426/08

bei uns veröffentlicht am 09.04.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 18.04.2008 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 26. Juli 2018 - L 3 R 428/15

bei uns veröffentlicht am 26.07.2018

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über eine Rente wegen Erwerbsminderung nach

Bundessozialgericht Beschluss, 09. Jan. 2017 - B 13 R 365/16 B

bei uns veröffentlicht am 09.01.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 13. Oktober 2016 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 27. Okt. 2016 - L 3 R 262/15

bei uns veröffentlicht am 27.10.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über ein Recht des Klägers auf Zulassung der Zahlung von

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 08. März 2016 - L 3 R 402/15

bei uns veröffentlicht am 08.03.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Gründe I. 1 Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgese

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 1/13 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Oktober 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 24. Okt. 2013 - B 13 R 83/11 R

bei uns veröffentlicht am 24.10.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18. Mai 2011 aufgehoben. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Bremen

Landessozialgericht NRW Urteil, 22. Okt. 2013 - L 18 R 265/09

bei uns veröffentlicht am 22.10.2013

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 27.10.2009 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 28.8.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.6.2007 verurteilt, der Klägerin a

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Sept. 2013 - L 1 R 352/12

bei uns veröffentlicht am 12.09.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 22. Juni 2012 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben sich auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 30. Mai 2013 - L 3 R 384/12

bei uns veröffentlicht am 30.05.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Bewilligung einer Rente wegen Erwerbsminderung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Jan. 2013 - L 3 R 35/08

bei uns veröffentlicht am 16.01.2013

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist die Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung nach dem Sechsten Buch Sozialgesetz

Bundessozialgericht Beschluss, 27. März 2012 - B 5 R 468/11 B

bei uns veröffentlicht am 27.03.2012

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 17. November 2011 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Juni 2010 - L 1 R 343/06

bei uns veröffentlicht am 24.06.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stendal vom 29. Mai 2006 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, o

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Beschluss, 30. Juni 2009 - 2 L 167/06

bei uns veröffentlicht am 30.06.2009

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin - 6. Kammer - vom 20. März 2006 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird für das Zulassungsverf

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2008 - L 7 R 8/07

bei uns veröffentlicht am 29.04.2008

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 23. November 2006 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird ni

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 24. Mai 2007 - L 1 R 7/06

bei uns veröffentlicht am 24.05.2007

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird unter Abänderung des Urteils des Sozialgerichts für das Saarland vom 08.12.2005 sowie des Bescheides vom 07.03.2002 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.08.2002 die Beklagte verurteilt, der Kläger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2004 - L 11 RJ 1912/04

bei uns veröffentlicht am 07.12.2004

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Reutlingen vom 31. März 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Bete

Referenzen

(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...
(1) Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung haben bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze auch Versicherte, die 1. vor dem 2. Januar 1961 geboren und2. berufsunfähigsind. (2) Berufsunfähig sind...