Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 248 Beitragssatz aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen

Bei Versicherungspflichtigen gilt für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen der allgemeine Beitragssatz. Abweichend von Satz 1 gilt bei Versicherungspflichtigen für die Bemessung der Beiträge aus Versorgungsbezügen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes und abweichend von § 242 Absatz 1 Satz 2 die Hälfte des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes. Veränderungen des Zusatzbeitragssatzes gelten für Versorgungsbezüge nach § 229 in den Fällen des § 256 Absatz 1 Satz 1 jeweils vom ersten Tag des zweiten auf die Veränderung folgenden Kalendermonats an.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 240 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder


(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitgl
§ 248 SGB 5 zitiert 3 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 229 Versorgungsbezüge als beitragspflichtige Einnahmen


(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 242 Zusatzbeitrag


(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass von ihren Mitgliedern ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben wird. Die Krankenkassen

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 256 Beitragszahlung aus Versorgungsbezügen


(1) Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die zu zahlenden Beiträge werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung der Ver

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34 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 248 SGB 5.

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2005 - XII ZB 228/03

bei uns veröffentlicht am 09.11.2005

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 228/03 vom 9. November 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 h Zur Anwendung der Härteklausel des § 1587 h Nr. 1 BGB beim schuldrechtlichen Ausgleich einer betriebli

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Juli 2007 - XII ZB 5/05

bei uns veröffentlicht am 04.07.2007

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 5/05 vom 4. Juli 2007 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 1587 h Nr. 1; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1 a) Zur Ermittlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente, wenn das schuldrech

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2006 - XII ZB 211/04

bei uns veröffentlicht am 25.10.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 211/04 vom 25. Oktober 2006 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; BGB §§ 1587 g, 1587 h a) Zur Ermittlung der schuldrechtlichen Ausgleichsrente, wenn das s

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 02. Juni 2016 - L 4 KR 137/14

bei uns veröffentlicht am 02.06.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 11. Februar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Mai 2017 - L 6 KR 50/15

bei uns veröffentlicht am 24.05.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist in dem verbundenen Verfahren, ob der Klägerin aufgrund zweier Lebensversi

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Februar 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 KR 22/14 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2015 - B 12 KR 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Juli 2015 - B 12 KR 4/14 R

bei uns veröffentlicht am 29.07.2015

Tenor Die Revision der Beklagten zu 1. wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass deren Bescheid vom 19. August 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Oktober 2009 aufgehoben und fes

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juni 2015 - L 4 KR 2901/12

bei uns veröffentlicht am 19.06.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 4. Juni 2012 wird zurückgewiesen.Der Bescheid der Beklagten vom 10. September 2014 wird aufgehoben, soweit darin Beiträge für die Zeit vom 1. Juli 2011 bis zum 31. Dezember

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Jan. 2015 - L 11 KR 3392/14

bei uns veröffentlicht am 20.01.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 09.04.2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich mit seiner Klage gegen die

Bundessozialgericht Urteil, 17. Dez. 2014 - B 12 KR 23/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18. April 2012 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Bescheid der Beklagten vom 13. März 200

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2014 - L 11 KR 3125/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2014

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 01.07.2013 wird zurückgewiesen.Die Beklagte trägt auch im Berufungsverfahren die außergerichtlichen Kosten der Klägerin.Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bundessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2012 - B 12 KR 19/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.02.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 20. Oktober 2009 aufgehoben.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2012 - 3 AZR 556/09

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2009 - 7 Sa 573/08 - wird zurückgewiesen.

Bundesarbeitsgericht Urteil, 17. Jan. 2012 - 3 AZR 555/09

bei uns veröffentlicht am 17.01.2012

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Mai 2009 - 7 Sa 14/09 - wird zurückgewiesen.

Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken Beschluss, 16. Dez. 2010 - 6 UF 17/10

bei uns veröffentlicht am 16.12.2010

Tenor 1. Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird unter Zurückweisung der Anschlussbeschwerde der am 6. Januar 2010 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarbrücken – 2 F 169/09 VA - teilweise abgeändert und wie folgt neu

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 06. Sept. 2010 - 1 BvR 739/08

bei uns veröffentlicht am 06.09.2010

Gründe 1 Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 20. Okt. 2009 - L 11 KR 2081/06

bei uns veröffentlicht am 20.10.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 19. Dezember 2005 sowie die Bescheide der Beklagten vom 11. April 2002, 2. Februar 2004 und 3. März 2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 1

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2007 - L 5 KR 12/07

bei uns veröffentlicht am 12.12.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 25. Oktober 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wi

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 28. März 2007 - L 5 KR 71/06

bei uns veröffentlicht am 28.03.2007

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 28. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 02. März 2007 - L 7 R 44/05

bei uns veröffentlicht am 02.03.2007

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 23.05.2005 aufgehoben und der Bescheid der Beklagten vom 19.11.2003 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 07.09.2004 abgeändert.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 28. Nov. 2006 - L 11 KR 3814/06

bei uns veröffentlicht am 28.11.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. Juni 2006 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Zwischen den Beteil

Sozialgericht Karlsruhe Entscheidung, 05. Sept. 2006 - S 5 KR 3218/04

bei uns veröffentlicht am 05.09.2006

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 20.1.2004 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 2.7.2004 wird insoweit aufgehoben, als darin ein monatlicher Beitrag des Klägers zur sozialen Pflegeversicherung von mehr als 32 EUR festgesetzt ist. Im

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Juni 2006 - L 5 KR 5380/05

bei uns veröffentlicht am 21.06.2006

Tatbestand   1  Im Streit ist die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung der Rentner. 2  Der Kläger ist als Rentner bei der Beklagten pflichtversichert. Neben einer Rente aus der gesetzli

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. März 2006 - L 11 KR 3684/05

bei uns veröffentlicht am 14.03.2006

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 25. August 2005 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die Bet

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Dez. 2005 - L 5 KR 5467/04

bei uns veröffentlicht am 14.12.2005

Tatbestand   1  Die Klägerin begehrt die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung (Krankenversicherung der Rentner). 2  Die 1942 geborene, ledige Klägerin war bis 31. Dezember 2003 als Exportsachbear

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Dez. 2005 - L 11 KR 4346/05

bei uns veröffentlicht am 13.12.2005

Tatbestand   1  Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, d.h. die Beitragspflicht der Kapitalzahlung aus einer Lebensversicherung streitig. 2  Der 1939 geboren

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 13. Juli 2005 - L 5 KR 224/05

bei uns veröffentlicht am 13.07.2005

Tatbestand   1  Der Kläger begehrt von der Beklagten die Aufnahme als Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). 2  Der 1938 geborene Kläger beantragte am 21.10.2003 Regelaltersrente bei der Bundesv

Landessozialgericht für das Saarland Entscheidung, 23. Mai 2005 - S 14 RJ 469/04

bei uns veröffentlicht am 23.05.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. Tatbestand Streitig ist die Höhe der Beitragspflicht zur Krankenversicherung ab 01.01.2004.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 18. Apr. 2005 - L 11 KR 264/05

bei uns veröffentlicht am 18.04.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Dezember 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Gründe   1

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 25. Jan. 2005 - L 11 KR 4452/04

bei uns veröffentlicht am 25.01.2005

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Mannheim vom 8. Juli 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Referenzen

(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis...
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis...
(1) Soweit der Finanzbedarf einer Krankenkasse durch die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht gedeckt ist, hat sie in ihrer Satzung zu bestimmen, dass von ihren Mitgliedern ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag erhoben wird. Die Krankenkassen haben den...
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis...
(1) Als der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge) gelten, soweit sie wegen einer Einschränkung der Erwerbsfähigkeit oder zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung erzielt werden,1.Versorgungsbezüge aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis...
(1) Für Versicherungspflichtige haben die Zahlstellen der Versorgungsbezüge die Beiträge aus Versorgungsbezügen einzubehalten und an die zuständige Krankenkasse zu zahlen. Die zu zahlenden Beiträge werden am 15. des Folgemonats der Auszahlung der Versorgungsbezüge...