Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 92 Beschränkung des Einkommenseinsatzes auf die häusliche Ersparnis

(1) Erhält eine Person, die nicht in einer Wohnung nach § 42a Absatz 2 Satz 2 lebt, Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Fünften, Siebten, Achten oder Neunten Kapitel oder Leistungen für ärztliche oder ärztlich verordnete Maßnahmen, so kann die Aufbringung der Mittel für die Leistungen nach dem Dritten und Vierten Kapitel von ihr und den übrigen in § 19 Absatz 3 genannten Personen verlangt werden, soweit Aufwendungen für den häuslichen Lebensunterhalt erspart werden. Für Leistungsberechtigte nach § 27c Absatz 1 und die übrigen in § 19 Absatz 3 genannten Personen sind Leistungen nach § 27c ohne die Berücksichtigung von vorhandenem Vermögen zu erbringen; Absatz 2 findet keine Anwendung. Die Aufbringung der Mittel nach Satz 1 ist aus dem Einkommen nicht zumutbar, wenn Personen, bei denen nach § 138 Absatz 1 Nummer 3 und 6 des Neunten Buches ein Beitrag zu Leistungen der Eingliederungshilfe nicht verlangt wird, einer selbständigen und nicht selbständigen Tätigkeit nachgehen und das Einkommen aus dieser Tätigkeit einen Betrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 nicht übersteigt; Satz 2 gilt entsprechend.

(2) Darüber hinaus soll in angemessenem Umfang die Aufbringung der Mittel aus dem gemeinsamen Einkommen der leistungsberechtigten Person und ihres nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners verlangt werden, wenn die leistungsberechtigte Person auf voraussichtlich längere Zeit Leistungen in einer stationären Einrichtung bedarf. Bei der Prüfung, welcher Umfang angemessen ist, ist auch der bisherigen Lebenssituation des im Haushalt verbliebenen, nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie der im Haushalt lebenden minderjährigen unverheirateten Kinder Rechnung zu tragen.

(3) Hat ein anderer als ein nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger nach sonstigen Vorschriften Leistungen für denselben Zweck zu erbringen, wird seine Verpflichtung durch Absatz 2 nicht berührt. Soweit er solche Leistungen erbringt, kann abweichend von Absatz 2 von den in § 19 Absatz 3 genannten Personen die Aufbringung der Mittel verlangt werden.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 19 Leistungsberechtigte


(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. (2)

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 28 Ermittlung der Regelbedarfe


(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Abs

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 42a Bedarfe für Unterkunft und Heizung


(1) Für Leistungsberechtigte sind angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. § 3

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Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 451/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 451/18 vom 20. März 2019 in der Betreuungssache ECLI:DE:BGH:2019:200319BXIIZB451.18.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Schilling,

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 291/18

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 291/18 vom 20. März 2019 in der Betreuungssache ECLI:DE:BGH:2019:200319BXIIZB291.18.0 Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2019 durch den Vorsitzenden Richter Dose, die Richter Schilling, D

Bundesgerichtshof Beschluss, 20. März 2019 - XII ZB 290/18

bei uns veröffentlicht am 20.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 290/18 vom 20. März 2019 in der Betreuungssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB §§ 1836 c Nr. 2, 1836 d, 1908 i Abs. 1 Satz 1; SGB XII § 90 Abs. 2 Nr. 9 Auch wenn ein Betreuter Eing

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Jan. 2011 - IV ZR 7/10

bei uns veröffentlicht am 19.01.2011

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR 7/10 Verkündetam: 19.Januar2011 Bott Justizhauptsekretärin alsUrkundsbeamtin derGeschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja BGB §§

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2018 - L 18 SO 249/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.09.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2017 abgewiesen. II

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 18 SO 29/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.12.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01840

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 17.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01499

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 15.

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 29. Jan. 2014 - L 8 SO 243/13 B ER

bei uns veröffentlicht am 29.01.2014

Gründe I. Die Beteiligten dieses Beschwerdeverfahrens streiten über die vorläufige Bewilligung von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem sechsten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - (SGB XII). Der 2009 geborene Antrags

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Sept. 2017 - L 8 SO 219/15

bei uns veröffentlicht am 28.09.2017

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 24.09.2015 wird zurückgewiesen. II. Die Kläger tragen die Kosten des Berufungsverfahrens. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatb

Sozialgericht Landshut Endurteil, 14. Okt. 2015 - S 11 SO 36/15

bei uns veröffentlicht am 14.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Gegenstand des Verfahrens ist die Frage, ob einem Begehren auf Eingliederungsleistungen das Bestehen

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 28. Juni 2018 - L 8 SO 240/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2018

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 26. Oktober 2015, S 48 SO 333/11, wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugela

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 30. Juli 2015 - L 8 SO 146/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 30.07.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 26. Mai 2015 wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerinnen haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. III. Der Streitwert für

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 12. Mai 2016 - W 3 K 15.1456

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids des Zentrums Bayern Familie und Soziales Region Unterfranken - Hauptfürsorgestelle - vom 20. Januar 2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24. November 2015 verpfli

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2015 - L 8 SO 316/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 21.01.2015

Tenor I) Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts München vom 17. Dezember 2014 abgeändert. Anstelle des Antragsgegners wird der Beigeladene im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab 4.12.

Sozialgericht München Urteil, 24. Apr. 2015 - S 22 SO 336/13

bei uns veröffentlicht am 24.04.2015

Tenor I. Der Überleitungsbescheid des Beklagten vom 20.12.2012 in der Fassung des Ergänzungsbescheides vom 13.08.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27.06.2013 wird aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 13. Dez. 2017 - S 20 SO 80/14

bei uns veröffentlicht am 13.12.2017

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 21.10.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 24.04.2014 verurteilt, an die Klägerin für die Fahrtkosten von zu Hause zur Einrichtung " G." A-Stadt im Zeitraum vom

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Sept. 2014 - L 8 SO 26/14

bei uns veröffentlicht am 24.09.2014

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 28. Januar 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bundessozialgericht Urteil, 28. Aug. 2018 - B 8 SO 9/17 R

bei uns veröffentlicht am 28.08.2018

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 11. Mai 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geric

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 24. Apr. 2018 - L 8 SO 69/17 B ER

bei uns veröffentlicht am 24.04.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 27. November 2017 geändert und der Antrag der Antragstellerin auch im Übrigen abgelehnt. Die Beteiligten haben einander Kosten in beiden Rechtszüge

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2018 - L 7 SO 39/16

bei uns veröffentlicht am 19.04.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 19. November 2015 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Tenor wie folgt gefasst wird:Der Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 23. Januar 2014 in d

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Dez. 2017 - L 3 R 477/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger verfolgt mit seiner Berufung die Erstattung

Bundessozialgericht Urteil, 14. Dez. 2017 - B 8 SO 18/15 R

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird der Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 9. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Bundessozialgericht Urteil, 09. Dez. 2016 - B 8 SO 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 09.12.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 18. Februar 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Ger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 07. Dez. 2016 - L 2 SO 5358/15

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 16. Oktober 2015 aufgehoben und der Bescheid des Beklagten vom 4. Juli 2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 5. September 2014 hinsichtlich Ziffer 3 aufgehob

Landessozialgericht NRW Urteil, 24. Aug. 2016 - L 12 SO 435/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 23.09.2014 geändert und die Klage insgesamt abgewiesen. Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen ni

Verwaltungsgericht Düsseldorf Gerichtsbescheid, 24. Mai 2016 - 21 K 733/16

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden. Der Gerichtsbescheid ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherhei

Bundessozialgericht Urteil, 20. Apr. 2016 - B 8 SO 25/14 R

bei uns veröffentlicht am 20.04.2016

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 27. März 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Geri

Landessozialgericht NRW Urteil, 17. März 2016 - L 9 SO 91/13

bei uns veröffentlicht am 17.03.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 09.01.2013 abgeändert und die Klage abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatb

Sozialgericht Detmold Urteil, 15. März 2016 - S 2 SO 259/15

bei uns veröffentlicht am 15.03.2016

Tenor Die Beklagte wird unter Abänderung der Bescheide vom 10.07.2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 12.08.2015 betreffend die Ablehnung des Schulbegleiters für die Randstunden der rhythmisierten Grundschule verurteilt, der Klägerin au

Landessozialgericht NRW Urteil, 18. Feb. 2016 - L 9 SO 128/14

bei uns veröffentlicht am 18.02.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 24.01.2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteil

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Feb. 2016 - S 2 SO 226/14

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Antragstellerin begehrt die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung nach der Regelbedarfsstufe 1 statt 3 im Rahmen der stationären Eingliederungshilfe für Tage d

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2015 - L 2 SO 4762/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 27. Oktober 2014 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist im Rahmen

Bundesarbeitsgericht Urteil, 08. Dez. 2015 - 3 AZR 141/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. November 2013 - 6 Sa 504/13 - wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 14. Aug. 2015 - S 1 SO 4269/14

bei uns veröffentlicht am 14.08.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Die Beteiligten streiten um die Übernahme bzw. Erstattung von Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse „B“ (= PKW) und für den behinderungsg

Landessozialgericht NRW Urteil, 11. Aug. 2015 - L 20 SO 316/12

bei uns veröffentlicht am 11.08.2015

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 26.06.2012 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren. Im Übrigen findet eine Kostene

Landessozialgericht NRW Beschluss, 15. Juli 2015 - L 9 SO 178/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 15.07.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 15.04.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin im Beschwerdeverfahren. 1Gründe: 2Die

Sozialgericht Duisburg Urteil, 23. Juni 2015 - S 48 SO 589/12

bei uns veröffentlicht am 23.06.2015

Tenor Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 1.100,00 EUR für Aufwendungen für eine Betreuung im Nachmittagsbereich in dem Schuljahr 2012/2013 zu erstatten. Die Beklagte trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin. 1Tatbestand:

Landessozialgericht NRW Beschluss, 01. Juni 2015 - L 9 SO 89/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 01.06.2015

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.02.2015 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu ers

Sozialgericht Detmold Urteil, 31. März 2015 - S 2 SO 44/12

bei uns veröffentlicht am 31.03.2015

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 29.06.2011 in der Gestalt des Wider-spruchsbescheids vom 03.02.2012 wird aufgehoben und der Beklagte verur-teilt, dem Kläger Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Kosten-übernahme für eine Schulung in Or

Bundessozialgericht Urteil, 24. März 2015 - B 8 SO 16/14 R

bei uns veröffentlicht am 24.03.2015

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 26. Juni 2014 aufgehoben. Tatbestand

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. März 2015 - L 5 SO 185/14

bei uns veröffentlicht am 19.03.2015

Tenor 1. Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Speyer vom 15.09.2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen zu tragen. 3. Die Revisi

Sozialgericht Detmold Beschluss, 20. Feb. 2015 - S 8 SO 5/15 ER

bei uns veröffentlicht am 20.02.2015

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller Leistungen der Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme der Kosten des Integrationshelfers für die Teilnahme

Sozialgericht Duisburg Beschluss, 14. Feb. 2015 - S 48 SO 23/15 ER

bei uns veröffentlicht am 14.02.2015

Tenor Der Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, ab dem 16.01.2015 für die Dauer von sechs Monaten, längstens jedoch bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, vorläufig die dem Antragsteller bis zum 13.02.2015 ents

Verwaltungsgericht Minden Urteil, 09. Jan. 2015 - 6 K 1539/14

bei uns veröffentlicht am 09.01.2015

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 5.6.2014 wird aufgehoben, soweit die Beklagte für die Zeit ab Januar 2014 einen Kostenbeitrag des Klägers von mehr als 437 € monatlich festgesetzt hat. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt 13/15

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 12. Dez. 2014 - S 47 SO 90019/09

bei uns veröffentlicht am 12.12.2014

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 7. Oktober 2008 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. April 2009 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Kosten der psychomotorischen Förderung in Höhe von 1897,50 Euro zu erstatte

Sozialgericht Detmold Urteil, 28. Okt. 2014 - S 2 SO 285/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der Bescheid vom 23.07.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 28.09.2012 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme auch der Kosten

Sozialgericht Detmold Urteil, 28. Okt. 2014 - S 2 SO 103/12

bei uns veröffentlicht am 28.10.2014

Tenor Der Bescheid vom 21.02.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 17.04.2012 wird abgeändert. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme der angefallene

Bundessozialgericht Urteil, 25. Sept. 2014 - B 8 SO 7/13 R

bei uns veröffentlicht am 25.09.2014

Tenor Auf die Revision der Klägerin und die Anschlussrevision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 4. Dezember 2012 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verh

Sozialgericht Detmold Urteil, 23. Sept. 2014 - S 2 SO 315/13

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Der Bescheid vom 12.07.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 02.10.2013 wird abgeändert. Die Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger Eingliederungshilfe in Form der Hilfe zur angemessenen Schulbildung durch Übernahme auch der Kosten

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(1) Für Leistungsberechtigte sind angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels sowie nach § 42 Nummer 4 Buchstabe b anzuerkennen, soweit in den folgenden Absätzen nichts Abweichendes geregelt ist. § 35 Absatz 1...
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. (2)...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
(1) Liegen die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vor, wird die Höhe der Regelbedarfe in einem Bundesgesetz neu ermittelt. (2) Bei der Ermittlung der bundesdurchschnittlichen Regelbedarfsstufen nach § 27a Absatz 2 sind...
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