Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 68 Umfang der Leistungen

(1) Die Leistungen umfassen alle Maßnahmen, die notwendig sind, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten, insbesondere Beratung und persönliche Betreuung für die Leistungsberechtigten und ihre Angehörigen, Hilfen zur Ausbildung, Erlangung und Sicherung eines Arbeitsplatzes sowie Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung. Zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen ist in geeigneten Fällen ein Gesamtplan zu erstellen.

(2) Die Leistung wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen erbracht, soweit im Einzelfall Dienstleistungen erforderlich sind. Einkommen und Vermögen der in § 19 Abs. 3 genannten Personen ist nicht zu berücksichtigen und von der Inanspruchnahme nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtiger abzusehen, soweit dies den Erfolg der Hilfe gefährden würde.

(3) Die Träger der Sozialhilfe sollen mit den Vereinigungen, die sich die gleichen Aufgaben zum Ziel gesetzt haben, und mit den sonst beteiligten Stellen zusammenarbeiten und darauf hinwirken, dass sich die Sozialhilfe und die Tätigkeit dieser Vereinigungen und Stellen wirksam ergänzen.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 69 Verordnungsermächtigung


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Bestimmungen über die Abgrenzung des Personenkreises nach § 67 sowie über Art und Umfang der Maßnahmen nach § 68 Abs. 1 erlassen.

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 46 Zusammenarbeit mit den Trägern der Rentenversicherung


Der zuständige Träger der Rentenversicherung informiert und berät leistungsberechtigte Personen nach § 41, die rentenberechtigt sind, über die Leistungsvoraussetzungen und über das Verfahren nach diesem Kapitel. Personen, die nicht rentenberechtigt s
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) - SGB 12 | § 19 Leistungsberechtigte


(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. (2)

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15 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 27. Apr. 2018 - L 11 AS 242/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 27.04.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.02.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das

Sozialgericht Nürnberg Gerichtsbescheid, 13. Juni 2016 - S 20 SO 28/16

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Gerichtskosten werden für das Verfahren nicht erhoben. Gründe Die Beteiligten streiten um die Übernahme d

Sozialgericht Nürnberg Beschluss, 25. Apr. 2018 - S 8 SO 60/18 ER

bei uns veröffentlicht am 25.04.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Parteien streiten über die Übernahme der Kosten der Unterkunft des Antragstellers für die Zeit v

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juni 2018 - L 18 SO 86/18 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.06.2018

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 25.04.2018 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozess

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 22. Aug. 2014 - L 8 SO 117/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 22.08.2014

Tenor I. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 24. April 2014 aufgehoben. II. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. III. Außergerichtl

Landessozialgericht NRW Urteil, 28. Mai 2015 - L 9 SO 231/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.04.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten str

Sozialgericht Detmold Beschluss, 02. Apr. 2015 - S 2 SO 102/15 ER

bei uns veröffentlicht am 02.04.2015

Tenor Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern vorläufig ab dem 29.01.2015 bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII nach Maßgabe der gesetzliche

Landessozialgericht NRW Beschluss, 14. Jan. 2015 - L 20 SO 503/14 B ER

bei uns veröffentlicht am 14.01.2015

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 14.11.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag des Antragstellers auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung seines Bevollmächtigten wird abgelehnt. Kosten sind im

Sozialgericht Detmold Urteil, 08. Juli 2014 - S 8 SO 147/13

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren darum, ob der Kläger von der Beklagten für die Dauer der Strafhaft Leistungen für Unterkunft und Heizung beanspruchen

Bundessozialgericht Urteil, 12. Dez. 2013 - B 8 SO 24/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.12.2013

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Mai 2011 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht

Bundessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2012 - B 8 SO 22/10 R

bei uns veröffentlicht am 15.11.2012

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. Juni 2009 aufgehoben, soweit es die Beschaffung einer Wohnung und die Zusicherung der Kostenübe

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 10. März 2010 - L 8 SO 10/09 B

bei uns veröffentlicht am 10.03.2010

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 4. März 2009 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. 1 Die Kl

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Juni 2009 - L 8 AL 4416/06

bei uns veröffentlicht am 26.06.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 27. Juni 2006 aufgehoben und festgestellt, dass sein Verrechnungsersuchen nach § 52 SGB I eine zulässige Ermächtigung des Beklagten für die Aufrechnung de

Sozialgericht Stuttgart Beschluss, 23. Juni 2006 - S 20 SO 4090/06 ER

bei uns veröffentlicht am 23.06.2006

Tatbestand   1  Die Antragstellerin begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die weitere Übernahme der Kosten einer ambulanten Betreuung durch den C.-verband nach § 67 SGB XII. 2  Die ... 1981 gebor

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 13. März 2006 - L 13 AS 4377/05 ER-B

bei uns veröffentlicht am 13.03.2006

Tenor Der Beiladungsbeschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 5. August 2005 wird aufgehoben. Die Beschwerde des Antragsgegners zu 2 gegen den Beschluss des Sozialgerichts Heilbronn vom 29. August 2005 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner

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(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. (2)...
(1) Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel ist Personen zu leisten, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus ihrem Einkommen und Vermögen, bestreiten können. (2)...