Sektorenverordnung - SektVO 2016 | § 1 Anwendungsbereich

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Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung Inhaltsverzeichnis

(1) Diese Verordnung trifft nähere Bestimmungen über das einzuhaltende Verfahren bei der dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen unterliegenden Vergabe von Aufträgen und die Ausrichtung von Wettbewerben zum Zwecke von Tätigkeiten auf dem Gebiet der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs (Sektorentätigkeiten) durch Sektorenauftraggeber.

(2) Diese Verordnung ist nicht anzuwenden auf die Vergabe von verteidigungs- oder sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen.

(3) Für die Beschaffung im Wege von Konzessionen im Sinne des § 105 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gilt die Verordnung über die Vergabe von Konzessionen.

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(1) Konzessionen sind entgeltliche Verträge, mit denen ein oder mehrere Konzessionsgeber ein oder mehrere Unternehmen 1. mit der Erbringung von Bauleistungen betrauen (Baukonzessionen); dabei besteht die Gegenleistung entweder allein in dem Recht zur
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 15/10/2015 00:00

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung der Antragsgegnerin und der Beigeladenen notwendigen Auslagen.
published on 13/04/2016 00:00

Tenor I. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen: II. Die Verfügungsklägerin trägt die Kosten des Verfahrens. III. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Verfügungsklägerin
published on 01/02/2016 00:00

Tenor 1. Der Nachprüfungsantrag wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens, einschließlich der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angefallenen Aufwendungen und Auslagen der Antragsgegner und der Bei
published on 23/11/2016 00:00

Tenor 1. Der Antrag auf Aufhebung der von den Antragsgegnern vorgenommenen Aufhebung des streitgegenständlichen Vergabeverfahrens wird zurückgewiesen. 2. Der hilfsweise gestellte Antrag auf Feststellung, dass die Aufhebung des st
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