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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Anforderungen an die eingesetzten Personen

Zeitreise: 11.06.2013‹ § 6§ 8 ›

Das Bewachungsunternehmen darf für Bewachungsaufgaben nur Personen einsetzen, die 1. zuverlässig sind (§ 8), 2. mindestens 18 Jahre alt sind, 3. persönlich geeignet sind (§ 9) und 4. über die notwendige Sachkunde verfügen (§ 10).

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