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AnlageAmtlich · § 5 UrhG

(zu § 3 Abs. 3)

Zeitreise: 12.07.2006

(Inhalt: Nicht darstellbares, maschinenlesbares Formblatt, Fundstelle: BGBl. I 1995, S. 848 - 851; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes