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Amtlich · § 5 UrhG

§ 38 SchiedsG

Zeitreise: 05.05.2004‹ § 37§ 39 ›

Hat der Antragsgegner oder die Antragsgegnerin einen gesetzlichen Vertreter, so stellt die Schiedsstelle auch diesem die Terminsnachricht zu. Der Vertreter ist als Beistand zur Schlichtungsverhandlung zugelassen.

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