Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG | § 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs

Tritt der Beschuldigte oder der Betroffene den Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung von Anwaltskosten als notwendige Auslagen an den Rechtsanwalt ab, ist eine von der Staatskasse gegenüber dem Beschuldigten oder dem Betroffenen erklärte Aufrechnung insoweit unwirksam, als sie den Anspruch des Rechtsanwalts vereiteln oder beeinträchtigen würde. Dies gilt jedoch nur, wenn zum Zeitpunkt der Aufrechnung eine Urkunde über die Abtretung oder eine Anzeige des Beschuldigten oder des Betroffenen über die Abtretung in den Akten vorliegt.

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Referenzen - Urteile | § 43 RVG

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 43 RVG.

Arbeitsgericht München Endurteil, 14. Juli 2015 - 11 Ca 15569/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei. 3. Der Streitwert wird auf EURO 15.400,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über den Anspruch der

Arbeitsgericht München Endurteil, 14. Juli 2015 - 11 Ca 15566/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei. 3. Der Streitwert wird auf EURO 23.500,00 festgesetzt. Tatbestand Die Parteien streiten über den Anspruch der

Arbeitsgericht München Endurteil, 14. Juli 2015 - 11 Ca 15571/13

bei uns veröffentlicht am 14.07.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klagepartei. 3. Der Streitwert wird auf EURO 23.500,00 festgesetzt. Tatbestand Der Klagepartei stand zwar grundsätzlich ei

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 25. März 2015 - 2 Ws 426/14

bei uns veröffentlicht am 25.03.2015

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Verteidigerin gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing - Rechtspfleger - vom 10.07.2014 wird als unbegründet verworfen. 2.

Oberlandesgericht Nürnberg Beschluss, 20. Mai 2014 - 2 Ws 225/14

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde der Rechtsanwältin Dr. G. gegen den Beschluss der auswärtigen Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Regensburg mit dem Sitz in Straubing - Rechtspfleger - vom 19.03.2014 wird als unbegründet verworfen.

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 30. Apr. 2018 - 20 Ws 78/18

bei uns veröffentlicht am 30.04.2018

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalt J. werden der seinen Kosten-festsetzungsantrag vom 28.08.2015 zurückweisende Beschluss des Landgerichts Neubrandenburg vom 08.12.2017 sowie die seine dagegen eingelegte sofortige Beschwerde be

Landgericht Saarbrücken Beschluss, 22. Jan. 2010 - 5 T 611/09

bei uns veröffentlicht am 22.01.2010

Tenor Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe A. Der Antragsteller begehrt die gerichtliche Feststellung, dass die von der G. durch Schreiben vom 2.6.2009 gegenüber seinem Mandanten R. erklärte Aufrechnung rechtswidr