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§ 9Amtlich · § 5 UrhG

Führung des Gesamtverzeichnisses

Zeitreise: 15.07.2022§ 10 ›

Die Bundesrechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in den Verzeichnissen der Rechtsanwaltskammern eingetragenen Personen und Berufsausübungsgesellschaften. Es trägt die Bezeichnung „Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis“.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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