Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 1. fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie 2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung a) Schneidwerkzeuge oder b) Zerspanwerkzeuge sowie 3. fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
(2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 2. Einsetzen von betrieblicher und technischer Kommunikation, 3. Auswählen und Behandeln von Materialien, 4. Einrichten von Werkzeugmaschinen, 5. Schärfen und Herstellen von Präzisionswerkzeugen, 6. Instandhalten von Arbeits- und Betriebsmitteln und 7. Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.
(3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Schneidwerkzeuge sind: 1. Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen, 2. Schleifen, 3. Prüfen und Nachbereiten, 4. Auswählen von Materialien zur Herstellung von Schneidwerkzeugen und 5. Herstellen von Schneidwerkzeugen.
(4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Zerspanwerkzeuge sind: 1. Einrichten von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten, 2. Programmieren von Werkzeugschleifmaschinen und Messgeräten, 3. Schleifen, 4. Nachbereiten und Durchführen von Finish-Arbeiten und 5. Instandhalten von Zerspanwerkzeugen.
(5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 1. Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht, 2. Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 3. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit sowie 4. Umweltschutz.
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