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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Pflegegrundwert, erhöhter Pflegegrundwert, Minutenwerte und Fallwert

Zeitreise: 05.12.2024‹ § 11§ 13 ›

(1) Der Pflegegrundwert beträgt je Patientin oder Patient und Tag 33 Minuten. Im Fall einer Isolationspflicht, insbesondere bei Patientinnen und Patienten mit einer übertragbaren Erkrankung oder mit Verdacht auf eine solche Erkrankung, beträgt der erhöhte Pflegegrundwert je Patientin oder Patient und Isolationstag 123 Minuten.

(2) Der Bestimmung der Anzahl der auf der Grundlage des ermittelten Pflegebedarfs einzusetzenden Pflegefachkräfte sind je Patientin oder Patient und Tag in Abhängigkeit von der Zuordnung zu den Patientengruppen nach § 9 Absatz 2 folgende Minutenwerte zugrunde zu legen.PatientengruppeMinutenwertA1/S1 59A1/S2 76A1/S3112A1/S4151 PatientengruppeMinutenwertA2/S1114A2/S2131A2/S3167A2/S4206 PatientengruppeMinutenwertA3/S1203A3/S2220A3/S3256A3/S4295 PatientengruppeMinutenwertA4/S1335A4/S2352A4/S3388A4/S4427 Für jedes wegen des Krankenhausaufenthaltes der Mutter zu versorgende gesunde Neugeborene ist je Tag ein Minutenwert von 110 Minuten zugrunde zu legen. Für den Entlassungstag sind abweichend von den Sätzen 1 und 2 jeweils 50 Prozent der Minutenwerte des Tages vor der Entlassung zugrunde zu legen.

(3) Der Fallwert für eine Krankenhausaufnahme beträgt je Patientin oder Patient und Aufenthalt 75 Minuten.

(4) Ist eine Patientin oder ein Patient teilstationär zu behandeln, sind der Pflegegrundwert nach Absatz 1 Satz 1, der erhöhte Pflegegrundwert nach Absatz 1 Satz 2 und die Minutenwerte nach Absatz 2 Satz 1 für diese Patientin oder diesen Patienten jeweils in halber Höhe zugrunde zu legen. Ist ein Patient teilstationär zu behandeln und wird er wegen derselben Erkrankung regelmäßig oder mehrfach in demselben Krankenhaus behandelt, ist der Fallwert nach Absatz 3 nur einmal je Kalenderquartal zugrunde zu legen. | Patientengruppe | Minutenwert | | --- | --- | | A1/S1 | 59 | | A1/S2 | 76 | | A1/S3 | 112 | | A1/S4 | 151 | | Patientengruppe | Minutenwert | | --- | --- | | A2/S1 | 114 | | A2/S2 | 131 | | A2/S3 | 167 | | A2/S4 | 206 | | Patientengruppe | Minutenwert | | --- | --- | | A3/S1 | 203 | | A3/S2 | 220 | | A3/S3 | 256 | | A3/S4 | 295 | | Patientengruppe | Minutenwert | | --- | --- | | A4/S1 | 335 | | A4/S2 | 352 | | A4/S3 | 388 | | A4/S4 | 427 |

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