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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Zeitreise: 24.06.2020‹ § 1§ 3 ›

Dienstvorgesetzte oder Dienstvorgesetzter der Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Sinne des § 33 Absatz 2 des Bundesdisziplinargesetzes ist die Bundesministerin oder der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.

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