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PhysTh-APrVAmtlich · § 5 UrhG

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten

Rechtsstand: 07.06.2023Fundstelle: BGBl I 1994, 3786Ausgefertigt: 06.12.1994

Gliederung

25 Vorschriften
  1. Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
  2. Abschnitt 2Prüfungsbestimmungen für die Ausbildung zum Physiotherapeuten nach § 1 Abs. 1
  3. Abschnitt 3Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 1
  4. Abschnitt 4Bestimmungen für die Ergänzungsprüfung nach § 1 Abs. 2 Satz 2
  5. Abschnitt 5Erlaubniserteilung
  6. Abschnitt 5aSonderregelungen für Inhaber von Ausbildungsnachweisen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem Drittstaat
  7. Abschnitt 6Schlußvorschriften