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§ 25Amtlich · § 5 UrhG

Auskunftspflicht

Zeitreise: 28.10.2025

(1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Auskunftserteilung zu den Angaben nach § 23 Nummer 3 ist freiwillig.

(2) Auskunftspflichtig sind die zuständigen Stellen der Länder.

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