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§ 15Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 18.01.2022

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen Teil und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Parkettleger-Handwerk vom 28. August 1974 (BGBl. I S. 2154), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer Kraft.

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Ende des Gesetzes