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§ 12Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche von Teil 2 der Abschlussprüfung

Zeitreise: 05.07.2019

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. „Bedienen von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
  2. „Steuern und Regeln von Anlagen zur Herstellung von Papier, Karton, Pappe und Zellstoff“,
  3. „Durchführen einer betrieblichen Aufgabe“ sowie4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes