Opferentschädigungsgesetz - OEG | § 6 Zuständigkeit und Verfahren

(1) Die Versorgung nach diesem Gesetz obliegt den für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden. Ist der Bund Kostenträger, so sind zuständig

1.
wenn der Geschädigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land hat, die Behörden dieses Landes; es finden die Übergangsregelungen gemäß § 4 Absatz 2 und 3 beschränkt auf die Zuständigkeit der Behörde entsprechend Anwendung, davon ausgenommen sind Versorgungen bei Schädigungen an einem Ort im Ausland,
2.
wenn der Geschädigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes hat, die Behörden des Landes, das die Versorgung von Kriegsopfern in dem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland durchführt.
Abweichend von Satz 2 Nummer 2 sind, wenn die Schädigung auf einem deutschen Schiff oder Luftfahrzeug eingetreten ist, die Behörden des Landes zuständig, in dem das Schiff in das Schiffsregister eingetragen ist oder in dem der Halter des Luftfahrzeugs seinen Sitz oder Wohnsitz hat.

(2) Die örtliche Zuständigkeit der Behörden bestimmt die Landesregierung durch Rechtsverordnung.

(3) Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren der Kriegsopferversorgung, mit Ausnahme der §§ 3 bis5,sowie die Vorschriften des Sozialgerichtsgesetzes über das Vorverfahren sind anzuwenden.

(4) Absatz 3 gilt nicht, soweit die Versorgung in der Gewährung von Leistungen besteht, die den Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach den §§ 25 bis 27h des Bundesversorgungsgesetzes entsprechen.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Opferentschädigungsgesetz - OEG | § 4 Kostenträger


(1) Zur Gewährung der Versorgung ist das Land verpflichtet, in dem die berechtigte Person ihren Wohnsitz, bei Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit die Absätze 2 bis 8 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 nichts Abweichendes reg
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesversorgungsgesetz - BVG | § 25


(1) Leistungen der Kriegsopferfürsorge erhalten Beschädigte und Hinterbliebene zur Ergänzung der übrigen Leistungen nach diesem Gesetz als besondere Hilfen im Einzelfall (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch). (2) Aufgabe der Krie
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Opferentschädigungsgesetz - OEG | § 4 Kostenträger


(1) Zur Gewährung der Versorgung ist das Land verpflichtet, in dem die berechtigte Person ihren Wohnsitz, bei Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit die Absätze 2 bis 8 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 nichts Abweichendes reg

Opferentschädigungsgesetz - OEG | § 3 Zusammentreffen von Ansprüchen


(1) Treffen Ansprüche aus diesem Gesetz mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ist unter Berücksichtigung des durch die gesamte

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38 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Juli 2018 - L 20 VG 30/17

bei uns veröffentlicht am 11.07.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 27. Juli 2017 zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Nov. 2017 - L 20 VG 26/15

bei uns veröffentlicht am 09.11.2017

Tenor I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 16.06.2015 sowie der Bescheid des Beklagten vom 13.11.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.01.2015 aufgehoben und festgestellt, das

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.113

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst. 3. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 K 13.106

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor 1. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der Eingliederungshilfe gem. §§ 41, 35a SGB VIII entstandenen und noch in unveränderter Form entstehenden Nettoaufwendungen ab dem 05.12.2013 zu erstatten. Im Übrigen wi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Juli 2016 - L 15 VG 20/11

bei uns veröffentlicht am 05.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 2. September 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelasse

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Apr. 2015 - L 15 VG 24/09

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 27.05.2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Juli 2016 - L 15 VG 31/14

bei uns veröffentlicht am 21.07.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 16. Juli 2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tat

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 26. Jan. 2016 - L 15 VG 30/09

bei uns veröffentlicht am 26.01.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 17. September 2009 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. T

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 27. Juli 2017 - S 7 VG 16/15

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Der Kläger begehrt die Zuerkennung von Leistungen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von G

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 09. Jan. 2018 - L 15 VG 7/11

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 19. April 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Mai 2016 - L 15 VG 39/12

bei uns veröffentlicht am 10.05.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 1. August 2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 08. Juli 2015 - B 3 S 15.315

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin vom 10.04.2015 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 18.03.2015 in der Fassung des Bescheids vom 27.04.2015 wird wiederhergestellt. 2. Der Antragsgegner trägt die Kos

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 22. Feb. 2018 - L 6 VG 3286/16

bei uns veröffentlicht am 22.02.2018

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 23. Juni 2016 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Beschädigte

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 22. März 2017 - L 7 VE 12/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 10. Juli 2015 wird aufgehoben und die Klage abgewiesen. Kosten sind in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten str

Bundessozialgericht Urteil, 15. Dez. 2016 - B 9 V 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 15.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. Januar 2015 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. Juni 2016 - L 6 VG 5048/15

bei uns veröffentlicht am 23.06.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 27. Oktober 2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt Beschädi

Bundessozialgericht Beschluss, 12. Mai 2016 - B 9 V 11/16 B

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Der Antrag des Klägers, ihm Prozesskostenhilfe zu gewähren und Rechtsanwalt O. aus H. beizuordnen, wird abgelehnt.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Dez. 2015 - L 6 VG 4703/13

bei uns veröffentlicht am 17.12.2015

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 14. August 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Der Kläger begehrt die Anerkennu

Bundessozialgericht Urteil, 18. Nov. 2015 - B 9 V 1/14 R

bei uns veröffentlicht am 18.11.2015

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 18. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 27. Okt. 2015 - S 6 VG 4648/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen.II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Beschädigtenrente nach dem Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) i.V.

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 19. Aug. 2015 - L 4 VG 5/13

bei uns veröffentlicht am 19.08.2015

1. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Koblenz vom 11.04.2013 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteil

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 10. Juli 2015 - S 14 VE 3/11

bei uns veröffentlicht am 10.07.2015

Tenor 1. Der Bescheid des Beklagten vom 15.10.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.12.2010 wird aufgehoben und der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin unter Anerkennung a) einer hochgradigen Funktionseinschränkung der Halsw

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Apr. 2015 - L 7 VE 5/11

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 17. Dezember 2010 wird aufgehoben und der Bescheid des Beklagten vom 21. Dezember 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. April 2007 abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klä

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 21. Apr. 2015 - L 6 VG 2096/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Anerkenn

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 26. Feb. 2015 - L 6 VG 4167/12

bei uns veröffentlicht am 26.02.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 24. Mai 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Feststel

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 27. Jan. 2015 - L 6 VG 4102/13

bei uns veröffentlicht am 27.01.2015

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 20. August 2013 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Klägerin begehrt die Gewä

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 18. Dez. 2014 - L 6 VG 2838/12

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 9. Mai 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind der Klägerin in beiden Instanzen nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Betei

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Okt. 2014 - L 7 VE 15/13

bei uns veröffentlicht am 14.10.2014

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Umstritten ist, ob der Kläger Anspruch auf Leistungen nach dem Geset

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 23. Sept. 2014 - L 2 VG 25/12

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 25. April 2012 wird zurückgewiesen. Das beklagte Land trägt auch die Kosten der Klägerin für das Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen..

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Apr. 2013 - B 9 V 4/12 R

bei uns veröffentlicht am 23.04.2013

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2012 wird als unzulässig verworfen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 17. Apr. 2013 - 2 BvL 20/08

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Gründe A. 1 Das Verfahren betrifft die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung in Nordrhein-

Bundessozialgericht Urteil, 17. Apr. 2013 - B 9 V 1/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2011 aufgehoben, soweit es einen Anspruch der Klägerin auf Beschädigtenrente wegen

Bundessozialgericht Urteil, 17. Apr. 2013 - B 9 V 3/12 R

bei uns veröffentlicht am 17.04.2013

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 16. September 2011 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dies

Bundessozialgericht Beschluss, 07. Apr. 2011 - B 9 VG 15/10 B

bei uns veröffentlicht am 07.04.2011

Tenor Auf die Beschwerde der Klägerin wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 24. Februar 2010 aufgehoben.

Bundessozialgericht Urteil, 29. Apr. 2010 - B 9 VG 1/09 R

bei uns veröffentlicht am 29.04.2010

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten darüber, ob das Sozialgericht (SG) das damals zuständige (jetzt beigeladene) Land zu Recht verurteilt hat, eine bei der Klägerin vo

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 28. Juni 2006 - 7 K 2459/05

bei uns veröffentlicht am 28.06.2006

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 15.03.2005 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.06.2005 wird aufgehoben. Der Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Tatbestand   1  Die Klägerin wendet

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 25. Apr. 2006 - L 5 VG 2/05

bei uns veröffentlicht am 25.04.2006

Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 28. Januar 2005 wird zurückgewiesen. 2. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 08. Nov. 2005 - L 2 VG 7/02

bei uns veröffentlicht am 08.11.2005

Tenor Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 17. Oktober 2001 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind für das gesamte Verfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird

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(1) Zur Gewährung der Versorgung ist das Land verpflichtet, in dem die berechtigte Person ihren Wohnsitz, bei Fehlen eines Wohnsitzes ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, soweit die Absätze 2 bis 8 in Verbindung mit § 6 Absatz 1 nichts Abweichendes regeln. (2)...
(1) Treffen Ansprüche aus diesem Gesetz mit Ansprüchen aus § 1 des Bundesversorgungsgesetzes oder aus anderen Gesetzen zusammen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen, ist unter Berücksichtigung des durch die gesamten...