Gewichtungs- und Bestehensregelung in der Fachrichtung Karosserie und Produktion
(1) Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1 Prüfungsbereich Arbeitsauftrag I25 Prozent,2. Prüfungsbereich Arbeitsauftrag II30 Prozent,3. Prüfungsbereich Planung und Konstruktion20 Prozent,4. Prüfungsbereich Fertigung15 Prozent,5 .Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde10 Prozent.
(2) Die Abschlussprüfung/Gesellenprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“, 3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und 4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“bewertet worden sind.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
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