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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Zeitreise: 23.05.2017

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Milchwirtschaftlichen Laboranten/zur Milchwirtschaftlichen Laborantin vom 28. Februar 1991 (BGBl. I S. 524) außer Kraft.

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Ende des Gesetzes