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Amtlich · § 5 UrhG

Eingangsformel MedaillenV

Zeitreise: 31.10.2005

Auf Grund des § 10 des Münzgesetzes, der durch Artikel 6 Nr. 2 des Gesetzes vom 14. September 2005 (BGBl. I S. 2746) neu gefasst worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.

Ende des Gesetzes