Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 4Amtlich · § 5 UrhG

Ausbildungsberufsbild

Zeitreise: 30.06.2009

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Der Ausbildungsbetrieb: 1.1 Stellung, Rechtsform und Struktur, 1.2 Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 1.4 Umweltschutz; 2. Arbeitsorganisation, Kommunikation und Kooperation: 2.1 Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung, 2.2 Teamarbeit und Kooperation 2.3 Kundenorientierte Kommunikation, 2.4 Informations- und Kommunikationssysteme, 2.5 Qualitätssicherung, 2.6 Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben; 3. Grundlagen des visuellen Marketings: 3.1 Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik, 3.2 Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen, 3.3 Visuelle Verkaufsförderung und Werbung; 4. Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte; 5. IT-Anwendungen; 6. Projekte des visuellen Marketings: 6.1 Entwurf und Planung, 6.2 Umsetzung; 7. Steuerung von Projekten visuellen Marketings: 7.1 Beschaffung, 7.2 Kalkulation, 7.3 Erfolgskontrolle, 7.4 Kaufmännische Steuerung und Kontrolle.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.