Markengesetz - MarkenG | § 20 Verjährung

Auf die Verjährung der in den §§ 14 bis 19c genannten Ansprüche finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Markengesetz - MarkenG | § 158 Übergangsvorschriften


(1) Artikel 229 § 6 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass § 20 in der bis zum 1. Januar 2002 geltenden Fassung den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über die Verjährung in de
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bürgerliches Gesetzbuch - BGB | § 852 Herausgabeanspruch nach Eintritt der Verjährung


Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vor
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Markengesetz - MarkenG | § 14 Ausschließliches Recht des Inhabers einer Marke, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch


(1) Der Erwerb des Markenschutzes nach § 4 gewährt dem Inhaber der Marke ein ausschließliches Recht. (2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen 1. ein mi

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13 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Okt. 2003 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 23.10.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 193/97 Verkündet am: 23. Oktober 2003 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: j

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2002 - I ZR 140/99

bei uns veröffentlicht am 21.02.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 140/99 Verkündet am: 21. Februar 2002 Walz Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR : ja

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Jan. 2010 - I ZR 206/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2010

Schreibfehlerberichtigung vom 20. August 2010 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 206/07 Verkündet am: 21. Januar 2010 Führinger Ju

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Apr. 2009 - I ZR 209/06

bei uns veröffentlicht am 02.04.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 209/06 Verkündet am: 2. April 2009 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Juni 2007 - I ZR 132/04

bei uns veröffentlicht am 28.06.2007

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 132/04 Verkündet am: 28. Juni 2007 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ : nein BGHR

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Aug. 2013 - I ZR 188/11

bei uns veröffentlicht am 15.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 188/11 Verkündet am: 15. August 2013 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2000 - I ZR 193/97

bei uns veröffentlicht am 11.05.2000

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 193/97 Verkündet am: 11. Mai 2000 Führinger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja stüssy EG Ar

Landgericht Hamburg Urteil, 15. Okt. 2015 - 327 O 22/15

bei uns veröffentlicht am 15.10.2015

Tenor I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu € 250.000,-, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr für Kfz-Tuning bzw. im Zusammenhang m

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Jan. 2015 - I ZR 148/13

bei uns veröffentlicht am 15.01.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I Z R 1 4 8 / 1 3 Verkündet am: 15. Januar 2015 Bürk Amtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 16. Apr. 2010 - 10 U 22/08

bei uns veröffentlicht am 16.04.2010

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das am 28. März 2008 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Oberlandesgericht Stuttgart Urteil, 26. Okt. 2006 - 2 U 222/05

bei uns veröffentlicht am 26.10.2006

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Vorsitzenden der 41. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 29.11.2005 wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird unter Androhung von Ordnungsgeld bis

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 25. Okt. 2006 - 6 U 35/06

bei uns veröffentlicht am 25.10.2006

Tenor I. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.02.2006 -7 O 580/04 -wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass in Ziffer 3 des Tenors des angefochtenen Urteils nach dem Begriff " [email protected]

Landgericht Stuttgart Urteil, 25. Okt. 2005 - 17 O 426/05

bei uns veröffentlicht am 25.10.2005

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers trägt der Kläger. 3. Das Urteil ist für die Beklagte und den Streithelfer jeweils gegen Sicherheitsleistung in Höhe von

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Hat der Ersatzpflichtige durch eine unerlaubte Handlung auf Kosten des Verletzten etwas erlangt, so ist er auch nach Eintritt der Verjährung des Anspruchs auf Ersatz des aus einer unerlaubten Handlung entstandenen Schadens zur Herausgabe nach den Vorschriften über...