Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 69 Aufhebung von Rechtsvorschriften

(1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1992 treten außer Kraft: das Gesetz über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften - LPG-Gesetz - vom 2. Juli 1982 (GBl. I Nr. 25 S. 443) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften - LPG-Gesetz - vom 6. März 1990 (GBl. I Nr. 17 S. 133).

(2) Diesem Gesetz entgegenstehende LPG-rechtliche Vorschriften sind nicht mehr anzuwenden.

(3) LPG und kooperative Einrichtungen im Sinne des § 39 Abs. 1, die bis zum 31. Dezember 1991 nicht in eine eingetragene Genossenschaft, eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft umgewandelt wurden, sind kraft Gesetzes aufgelöst. Die Frist nach Satz 1 ist gewahrt, wenn die neue Rechtsform zum 31. Dezember 1991 ordnungsgemäß zur Eintragung in das für die neue Rechtsform zuständige Register angemeldet ist. Sind einer fristgerechten Anmeldung nicht alle erforderlichen Unterlagen beigefügt, gilt die Anmeldung als ordnungsgemäß, wenn diese Unterlagen unverzüglich bei dem für die Anmeldung zuständigen Gericht nachgereicht werden. Für die Abwicklung gilt § 42.

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Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG | § 42 Anzuwendende Vorschriften


(1) Im Fall der Auflösung und Abwicklung der LPG erfolgt die Vermögensaufteilung unter Beachtung des § 44; im übrigen gelten § 78 Abs. 2, § 79 a, §§ 82 bis 93 des Genossenschaftsgesetzes. § 82 des Genossenschaftsgesetzes gilt mit der Maßgabe, daß die

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Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Nov. 2007 - BLw 4/07

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 4/07 vom 23. November 2007 in der Landwirtschaftssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; § 44; GenG §§ 90, 91; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 Eine LPG i.L. kann von dem

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 32/01 vom 26. April 2002 in der Landwirtschaftssache betreffend Ansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 328, LwAnpG §§ 28 Abs. 2, 36, 44 Die zwi

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 7/04 vom 16. April 2004 in der Landwirtschaftssache betreffend Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 328 Abs. 1 a) Eine Vereinb

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2004 - II ZR 334/02

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL II ZR 334/02 Verkündet am: 20. September 2004 Vondrasek Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein B

Bundesgerichtshof Beschluss, 30. März 2006 - III ZB 74/05

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS III ZB 74/05 vom 30. März 2006 in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZPO a.F. § 1027 Abs. 1 Satz 1; GenG § 17 Abs. 2; HGB a.F. § 6 Abs. 2 Die in dem Beitrittsgebiet nach dem Recht der

Bundesgerichtshof Beschluss, 17. Feb. 2011 - IX ZB 268/08

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 268/08 vom 17. Februar 2011 in dem Gesamtvollstreckungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GesO § 12 Abs. 3 Im Gesamtvollsteckungsverfahren kann eine Nachtragsverteilung auch dann angeo

Bundesgerichtshof Beschluss, 09. Nov. 2001 - BLw 7/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BLw 7/01 vom 9. November 2001 in der Landwirtschaftssache betreffend die Bestimmung einer Barabfindung Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja LwAnpG §§ 36 Abs. 2 Satz 1, 37 Der Antrag auf gerichtliche B

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Tenor Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller vom 07.05.2008 gegen den Beschluss der Kammer für Handelssachen des Landgerichts Neubrandenburg vom 17.04.2008 - 10 T 7/03 - wird zurückgewiesen. Die Antragsteller haben der Beteiligten z

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