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§ 42Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Zeitreise: 14.06.2023‹ § 41§ 43 ›

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. „Fertigungsauftrag“,
  2. „Reparieren und Instandsetzen“,
  3. „Fertigungstechnik und technische Kommunikation“ sowie4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.