Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen - KrWaffKontrG | § 21 Taten außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes

§ 19 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Abs. 5 und 6, § 20 sowie § 20a gelten unabhängig vom Recht des Tatorts auch für Taten, die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Vorschriften begangen werden, wenn der Täter Deutscher ist.

ra.de-OnlineKommentar zu § 695 BGB

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Referenzen - Gesetze | § 695 BGB

§ 695 BGB zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 695 BGB wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zollfahndungsdienstgesetz - ZFdG 2021 | § 72 Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs


(1) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 4 Absatz 2 ohne Wissen der betroffenen Person dem Brief- oder Postgeheimnis unterliegende Sendungen öffnen und einsehen sowie die dem Fernmeldegeheimnis unterliegende Telekommunikation
§ 695 BGB zitiert 2 andere §§ aus dem Bürgerliches Gesetzbuch.

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen - KrWaffKontrG | § 19 Strafvorschriften gegen Atomwaffen


(1) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer1.Atomwaffen im Sinne des § 17 Abs. 2 entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, einführt, ausführt, durch das Bun

Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen - KrWaffKontrG | § 20 Strafvorschriften gegen biologische und chemische Waffen


(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren wird bestraft, wer1.biologische oder chemische Waffen entwickelt, herstellt, mit ihnen Handel treibt, von einem anderen erwirbt oder einem anderen überläßt, einführt, ausführt, durch das Bundesgebiet du