Kostenbeitragsverordnung - KostenbeitragsV | § 1 Festsetzung des Kostenbeitrags

(1) Die Höhe des Kostenbeitrags, den Elternteile, Ehegatten oder Lebenspartner junger Menschen zu entrichten haben, richtet sich nach

a)
der Einkommensgruppe in Spalte 1 der Anlage, der das nach § 93 des Achten Buches Sozialgesetzbuch zu ermittelnde Einkommen zuzuordnen ist, und
b)
der Beitragsstufe in den Spalten 2 bis 5 der Anlage, die nach Maßgabe dieser Verordnung zu ermitteln ist.

(2) Für jede kostenbeitragspflichtige Person wird der jeweilige Kostenbeitrag getrennt ermittelt und erhoben.

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Referenzen - Gesetze | § 3 ALG

§ 3 ALG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 3 ALG wird zitiert von 1 anderen §§ im Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte.

Kostenbeitragsverordnung - KostenbeitragsV | § 7 Einsatz des Kindergelds


Ein Elternteil hat unabhängig von einer einkommensabhängigen Heranziehung nach den §§ 1 bis 6 einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergelds zu zahlen, wenn 1. vollstationäre Leistungen erbracht werden,2. er Kindergeld für den jungen Menschen bezieht un
§ 3 ALG zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163) - SGB 8 | § 93 Berechnung des Einkommens


(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Grundrente nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz sowie der Renten und Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für einen Schaden an Leben sowie a

Referenzen - Urteile | § 3 ALG

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3 ALG.

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 21. Okt. 2014 - 3 K 14.535

bei uns veröffentlicht am 21.10.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juli 2014 - 3 K 14.482

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 08. Juli 2014 - 3 K 13.1597

bei uns veröffentlicht am 08.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheits

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1268

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von ... vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein höherer monatlicher Kostenbeitrag als Euro 475,- festgesetz

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 09. Dez. 2014 - Au 3 K 14.1269

bei uns veröffentlicht am 09.12.2014

Tenor I. Der Bescheid des Beklagten vom 13. Dezember 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Regierung von Schwaben vom 25. Juli 2014 wird insoweit aufgehoben, als hierin ein Kostenbeitrag für die Zeit ab 20. Juli 2013 verlangt w

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Feb. 2017 - 12 S 594/16

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 31. August 2015 - 8 K 2245/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 22. Apr. 2015 - 4 K 2273/13

bei uns veröffentlicht am 22.04.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Der Kläger wendet sich mit der Klage gegen die Erhebung eines Kostenbeitrags für eine Maßnahme der Jugendhilfe für seinen Sohn.2 Der Kläger, ein mazedonischer

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 26. Jan. 2012 - 4 K 949/11

bei uns veröffentlicht am 26.01.2012

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranziehung zu einem Kostenbeitrag.2 Der Kläger ist der Vater der am 19.0

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Beschluss, 03. Aug. 2011 - 4 L 597/11.NW

bei uns veröffentlicht am 03.08.2011

Tenor Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt B., E., wird abgelehnt. Gründe

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 16. Juni 2011 - 4 K 8/11.NW

bei uns veröffentlicht am 16.06.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranzi

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße Urteil, 24. Feb. 2011 - 4 K 1040/10.NW

bei uns veröffentlicht am 24.02.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen seine Heranzi

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 19. Aug. 2010 - 5 C 10/09

bei uns veröffentlicht am 19.08.2010

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Höhe des Kostenbeitrages, den die Beklagte für die seinen Kindern gewährten Jugendhilfeleistungen erhoben hat.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Beschluss, 22. März 2010 - 3 D 9/10

bei uns veröffentlicht am 22.03.2010

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Dezember 2009 - 11 K 1613/09 - wird zurückgewiesen. Gerichtskosten w

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2009 - 12 S 1603/07

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

Tenor Die Berufung des beklagten Landkreises gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 5. Juni 2007 - 9 K 2738/06 - wird zurückgewiesen. Der beklagte Landkreis trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 16. Dez. 2009 - 12 S 1550/07

bei uns veröffentlicht am 16.12.2009

Tenor Die Berufung des beklagten Landkreises gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 8. November 2006 - 7 K 2229/06 - wird zurückgewiesen. Der beklagte Landkreis trägt die Kosten des Berufungsverfahrens

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 05. Juni 2007 - 9 K 2738/06

bei uns veröffentlicht am 05.06.2007

Tenor Das Verfahren wird eingestellt, soweit es die Klägerin Ziffer 2 betrifft. Der Bescheid des Beklagten vom 4.5.2006 und dessen Widerspruchsbescheid vom 29.6.2006 werden aufgehoben, soweit vom Kläger Ziffer 1 ein 2

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(1) Zum Einkommen gehören alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert mit Ausnahme der Grundrente nach oder entsprechend dem Bundesversorgungsgesetz sowie der Renten und Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für einen Schaden an Leben sowie an Körper und...