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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Situationsaufgabe

Zeitreise: 18.01.2022

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Konditoren-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind für einen vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebenen Kundenauftrag drei geeignete Arbeiten auszuführen. Als geeignete Arbeiten kommen insbesondere die Herstellung von 1. zwei Erzeugnissen aus Massen, 2. zwei Erzeugnisse aus Teigen, 3. zwei verschiedenen Desserts, 4. einem Speiseeiserzeugnis, 5. pikanten Konditoreierzeugnissen, insbesondere gefüllten Pasteten, 6. einer Teegebäckmischung aus vier Sorten, 7. einer Mischung süßer oder pikanter Fours, 8. einer Pralinenmischung aus vier Sorten, 9. vier unterschiedlichen Marzipanarbeiten, 10. einer figürlichen Schokoladen- oder Krokantarbeitin Betracht.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 gebildet.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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