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§ 1Amtlich · § 5 UrhG

Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe

Zeitreise: 03.06.2005§ 2 ›

Die Ausbildungsberufe 1. Industriekeramiker Anlagentechnik/Industriekeramikerin Anlagentechnik, 2. Industriekeramiker Dekorationstechnik/Industriekeramikerin Dekorationstechnik, 3. Industriekeramiker Modelltechnik/Industriekeramikerin Modelltechnik und 4. Industriekeramiker Verfahrenstechnik/Industriekeramikerin Verfahrenstechnik werden staatlich anerkannt.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.