Anwendungsbereich
(1) Dieses Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012.
(2) Mitgliedstaaten im Sinne dieses Gesetzes sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks und Irlands.
Passende Werkzeuge
- FamilienrechtAuskunftsanspruch-Vermögens-CheckVerweigert der Ex-Partner oder Miterbe die Auskunft über das Geld? Prüfen Sie Ihren Anspruch auf ein Bestandsverzeichnis nach § 260 BGB.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- ErbrechtAusschlagungsfrist berechnen: Fristende nach § 1944 BGBErbschaft ausschlagen? Berechnen Sie das Fristende nach § 1944 BGB — 6 Wochen ab Kenntnis, 6 Monate bei Auslandsbezug — mit Countdown, Werktags-Regel (§ 193 BGB) und nachvollziehbarem Rechenweg.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.