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§ 7Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“

Zeitreise: 09.12.2019

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte: 1. Handlungsbereich „Technik“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a) Süßwarentechnologie, b) Betriebstechnik und c) Rohwarenmanagement, 2. Handlungsbereich „Organisation“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a) Betriebliches Kostenwesen, b) Planung, Steuerung und Kommunikation und c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit, 3. Handlungsbereich „Führung und Personal“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a) Personalführung, b) Personalentwicklung und c) Qualitätsmanagement.

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