Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche und Qualifikationsschwerpunkte: 1. Handlungsbereich „Technik“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a) Süßwarentechnologie, b) Betriebstechnik und c) Rohwarenmanagement, 2. Handlungsbereich „Organisation“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a) Betriebliches Kostenwesen, b) Planung, Steuerung und Kommunikation und c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit, 3. Handlungsbereich „Führung und Personal“ mit den Qualifikationsschwerpunkten a) Personalführung, b) Personalentwicklung und c) Qualitätsmanagement.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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