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§ 8Amtlich · § 5 UrhG

Gliederung des Prüfungsteils

Zeitreise: 09.12.2019

Der Prüfungsteil besteht aus 1. einem schriftlichen Teil nach den §§ 9 bis 11 und 2. einem Fachgespräch nach § 12.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.