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§ 31Amtlich · § 5 UrhG

Vermögensübertragung

Zeitreise: 16.01.2026‹ § 30§ 32 ›

Das Vermögen der Hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung wird innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten dieser Vorschrift auf den Bund übertragen.

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Ende des Gesetzes