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§ 2Amtlich · § 5 UrhG

Erhebungsbereich

Zeitreise: 07.12.2016

Die Erhebungen erstrecken sich auf: 1. Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken und sonstiger der Ausbildung von Studenten dienenden Krankenanstalten, 2. staatliche und kirchliche Prüfungsämter, soweit sie Prüfungen abnehmen, die ein Studium an den in Nummer 1 genannten Einrichtungen abschließen, und 3. Berufsakademien.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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Ende des Gesetzes